Aussetzung von Wiederholungsgutachten, Aussetzung von Begutachtungsfristen
Im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) werden zum 1. Januar 2017 das neue Begutachtungsverfahren (Neues Begutachtungsassessment, NBA) und die Umstellung von 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade wirksam. In diesem Zusammenhang werden seit dem 1. Juli dieses Jahres seitens der Pflegekassen keine Wiederholungsgutachten mehr veranlasst. Auch dann nicht, wenn der MDK dies im Gutachten empfohlen hat (Ausnahme: die Pflegekasse rechnet mit einem deutlich verringerten Hilfebedarf).
Ab 30. November dieses Jahres werden darüber hinaus die geltenden Fristen bei der Antragstellung für eine Pflegestufe ausgesetzt, und zwar voraussichtlich bis Ende 2017. Derzeit beträgt die Frist 25 Arbeitstage bis zum Bescheid. Wer mit dem Gedanken spielt, einen Antrag zu stellen, sollte dies also schnellstmöglich in Angriff nehmen.