Geplante Änderungen im Mutterschutz und Rechtsanspruch auf Kita-Platz (U3) beschäftiger berufstätiger Eltern

Für Eltern

Neuerung beim Mutterschutz

Die Bundesregierung plant ein “zeitgemäßeres” Mutterschutzgesetz. Ab 1.1.2017 soll der Mutterschutz für berufstätige Mütter verbessert werden. Ein paar wichtige Neuerungen:

  • Die Schutzfrist wird bei der Geburt eines behinderten Kindes von acht auf zwölf Wochen ausgedehnt.
  • Erstmals gilt der Mutterschutz auch für Schülerinnen und Studentinnen.
  • Bei Fehlgeburt ab der 12. Schwangerschaftswoche gilt grundsätzlich ein viermonatiger Kündigungsschutz.
  • Arbeitsverbote dürfen nicht mehr gegen den Willen der Frauen ausgesprochen werden – Vorrang hat die sichere Gestaltung des Arbeitsplatzes.
  • Eine Beschäftigung in den Abendstunden zwischen 20 und 22 Uhr ist künftig grundsätzlich möglich.
  • Das Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot wird auch gelockert.

Den Entwurf für das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts können Sie hier herunterladen.

Rechtsanspruch auf Kita-Platz: Ein Etappensieg für berufstätige Eltern

Mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) hat seit August 2013 jedes Kind vom ersten Geburtstag an einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Viele Eltern glauben, dass sie sich einen Kita-Platz erklagen können. Das stimmt aber nicht und muss von Fall zu Fall vorab geprüft werden.

Als Etappensieg für Eltern darf jedoch das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Kinderbetreuung vom 20. Oktober 2016 betrachtet werden. Der Bundesgerichtshof bejaht Schadensersatzansprüche wegen Verdienstausfall, wenn die Kommune schuldhaft keinen Kinderbetreuungsplatz zur Verfügung stellt. Ein endgültiges Urteil liegt noch nicht vor.

Die offizielle Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes.

Kinderförderungsgesetz (KiföG)

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