Chancen und Grenzen von Vorsorgedokumenten bei Demenz – was gilt es zu beachten?

Immer öfter stehen Angehörige und Verwandte von Demenzkranken vor der Frage, ob es noch möglich ist, eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht für den Betroffenen zu erstellen. Die Antwort fällt je nach Dokument unterschiedlich aus. Eine Patientenverfügung stellt nämlich andere Anforderungen an den Gesundheitszustand des Betroffenen als eine Vorsorgevollmacht.

Rechtliche Voraussetzungen

Für die Erstellung einer Patientenverfügung sind die rechtlichen Hürden relativ niedrig. Neben der Volljährigkeit muss man einwilligungsfähig sein – also die Fähigkeit besitzen, Art, Bedeutung, Tragweite und Risiken einer medizinischen Maßnahme zu erfassen, um daraus seinen Willen bilden zu können. Probleme hierbei können bei geistigen Beeinträchtigungen aufgrund von Krankheit oder Alter auftreten, wenn zum Beispiel einfache Dinge nicht mehr verstanden werden. Es ist jedoch keine Geschäftsfähigkeit wie zum Abschluss von Verträgen erforderlich. Der Betroffene muss lediglich die Einsichtsfähigkeit in medizinische Maßnahmen besitzen.

Um eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, ist hingegen die Geschäftsfähigkeit erforderlich. Es muss also die Fähigkeit bestehen, Rechtsgeschäfte wirksam vorzunehmen, also beispielsweise Verträge zu schließen. Über Geschäftsfähigkeit verfügt, wer das erforderliche Maß an Einsicht in die Rechtsfolgen des eigenen Handelns besitzt. Fehlt dieses, ist man nicht geschäftsfähig und kann keine Vorsorgevollmacht verfassen.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es sich bei einer Patientenverfügung nicht um ein Rechtsgeschäft, sondern um die einseitige Äußerung des eigenen Willens handelt. Deshalb ist das Vorhandensein der Geschäftsfähigkeit – im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht – bei der Erstellung einer Patientenverfügung nicht notwendig.

Erstellung von Vorsorgedokumenten

Bei ersten ganz leichten Anzeichen von Vergesslichkeit kann der Betroffene – soweit seine Rechtsfähigkeit gegeben ist – beide Dokumente noch selbst aufsetzen. Mit dem Fortschreiten der Krankheit fällt jedoch zuerst die Möglichkeit zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht wegen fehlender Geschäftsfähigkeit weg. Je mehr die Demenzerkrankung voranschreitet, umso problematischer wird es auch mit der Erstellung einer Patientenverfügung. Irgendwann ist nicht mehr eindeutig klar, inwiefern der Betroffene überhaupt noch einwilligungsfähig ist und über das notwendige Verständnis für medizinische Maßnahmen verfügt. Werden also die Dokumente bei Krankheit erst spät erstellt, kann deren Gültigkeit später angezweifelt werden. Handeln Sie deshalb lieber jetzt bevor es zu spät ist und erstellen Sie Ihre kompletten Vorsorgedokumente.

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