Familienpflegezeit

Die 2012 eingeführte Fanilienpflegezeit wird weiterhin wenig genutzt. Im Jahr 2013 wurden bislang nur  71 Versicherungsanträge gestellt. Beschäftigte können für maximal zwei Jahre ihre Arbeitszeit reduzieren, dennoch 75 % des Gehalts erhalten und die Differenz in der Nachpflegezeit zurückzahlen bzw. abarbeiten. Der Arbeitgeber kann für die Vorfinanzierung ein Darlehen beantragen. Bedingung ist die Versicherung für den Fall, dass der Pflegende stirbt oder berufsunfähig wird. Das Angbot ist freiwillig.

Kommunikation mit Demenzerkrankten

Pubertät: Das Schreckensgespenst

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