Rechtsanspruch auf Kita-Platz – Was Eltern jetzt tun können

Am 1. August 2013 tritt bundesweit der Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz für ihre kleinen Kinder in Kraft. Er gilt nicht für Kinder unter einem Jahr. Berufstätigkeit der Eltern ist keine Voraussetzung für die Betreuungsgarantie. Allerdings kann von der Situation der Familie abhängig gemacht werden, ob diese nur Anspruch auf eine Teilzeit- statt auf eine Ganztagsbetreuung hat. Wir empfehlen allen Eltern sich rechtzeitig zu informieren.

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