Medizinischer Dienst die „Kostenwächter der Kranken- und Pflegekassen“
Neben den Krankenkassen berät der MDK auch die soziale Pflegeversicherung. Denn: Jeder Versicherte, der bei seiner Pflegekasse eine Leistung der Pflegeversicherung beantragt, muss vorher begutachtet werden – konkret prüft der MDK also, ob ein Patient pflegebedürftig ist und, wenn ja, welche Pflegestufe vorliegt. Im Jahr 2012 stellten die MDK-Experten so in insgesamt mehr als 1,5 Milionen Einzelfällen Gutachen aus.
Dabei vergab der MDK in 50,6 % aller Fälle die Pflegestufe 1, in 14,1 % der Fälle die Pflegestufe 2 und in 3,2 % der Fälle die Pflegestufe 3. Bei rund 32 % der Fälle kam der MDK zu Schluss, dass die Patienten nicht pflegebedürftig waren. Wobei nur in rund 2 % der Fälle Wiederspruch eingelegt wird.
Auszug aus einem Artikel im Handelsblatt vom 21.08.2013