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Kinderbetreuung mit Au-pair: Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts

Den individuellen Bedarf an Kinderbetreuung mit einem Au-pair abzudecken ist für viele Familien eine sinnvolle Form zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Mit den neuen Regelungen soll die Attraktivität des Au-pair-Programms gesteigert werden. In Zukunft können Au-pairs in Deutschland bis zu 27 Jahre alt sein. Eine weitere Erleichterung für den Au-pair-Aufenthalt in Deutschland wird dadurch erreicht, dass Gastfamilien zukünftig nicht mehr Deutsch als Muttersprache nachweisen müssen. Das erlaubt also auch Familien mit Migrationshintergrund die Beschäftigung von Au-pairs.
Weitere Hintergründe und Informationen finden Sie bei Kulturist: