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Richter ziehen Grenze für Elternunterhalt

Erwachsene Kinder müssen Ihr Eigenheim nicht für Unterhaltszahlungen Ihrer im Altenheim lebenden Eltern verkaufen. Das selbstbewohnte Haus wird bei der Berechnung des Elternunterhaltes nicht berücksichtigt, so der Bundesgerichtshof.

Der BGH hat sich erneut hinter erwachsene Kinder gestellt, deren Eltern die Kosten für Ihren Heimaufenthalt nicht aus eigener Tasche bezahlen können. Bei der Berechnung des Vermögens der Kinder zur Festsetzung des Elternunterhalts müssen die Eigenheime der Kinder „grundsätzlich unberücksichtigt bleiben“, weil sie für deren eigenen Altersvorsorge dienen, urteilte der BGH. „Angemessenen selbstgenutzte Immobilien“ seien für zahlungspflichtige Kinder ein Teil ihrer eigenen Altersvorsorge. Es sei deshalb für sie „nicht zumutbar“, diese Immobilie für den Unterhalt ihrer Eltern zu verwerten, so die Richter.

Auszug aus der „Offenbach Post“