Unterhändler einig über Rechtsanspruch auf Pflegezeit

Arbeitnehmer sollen künftig das Recht haben, zur Pflege von Angehörigen eine berufliche Auszeit zu nehmen.

In der Arbeitsgruppe “Familie” wurde entschieden, dass es einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit geben soll. Eine solche Auszeit vom Beruf wurde schon in der vergangenen Legislaturperiode eingeführt – allerdings als freiwillige Leistung des Arbeitgebers; die Resonanz ist bislang gering. Auf dieses Model sollen Arbeitnehmer jetzt einen verbindlichen Anspruch bekommen. Ebenfalls beschlossen  wurde, dass die Pflegeversicherung eine zehntätige Auszeit von der Arbeit finanziert, damit Angehörige auf einen plötzlichen Pflegefall reagieren können.

Quelle: FAZ 19.11.13

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