Wie verfasse ich eine Patientenverfügung?

Für das Verfassen einer Patientenverfügung sollte man sich Zeit nehmen. Nicht alle Entscheidung müssen an einem Tag fallen und formuliert werden. Beim Verfassen ist es wichtig, seine Vorstellungen konkret und detalliert zu benennen, damit kein Spielraum für die behandelnden Ärzten bleibt. Schwammige Formulierungen wie “keine Verlängerung des Sterbeprozesses” sind zu ungenau.

Neben dem schriflichem Festhalten seiner Wünsche, sollte man mit der Person, der man seine Vorsorgevollmacht gibt, über den Inhalt der Patientenverfügung sprechen. Mann kann jeden, dem man vertraut und der in die Aufgabe einwilligt, benennen. Wer volljährig ist, darf eine Patientenverfügung verfassen. Auch junge Menschen sollten dies schon tun, denn gerade bei ihnen fallen Ärzten und Angehörigen Entscheidungen besonders schwer. Eine Patientenverfügung muss mit Datum und Unterschrift versehen sein. Wenn möglich kann man das niedergeschriebene von jemanden gegenzeichnen lassen, der damit bezeugt, dass der Verfasser zurechnungsfähig war. Hierfür bietet sich beispielsweise der Hausarzt an. Seine Patientenverfügung sollte man regelmäßig darauf überprüfen, ob sie noch dem eigenen Wille entspricht. Auf jeden Fall sollte jemand über den Aufbewahrungsort der Verfügung informieren sein.

Infos unter: www.bjm.de, www.bmg.bund.de

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