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Bundestag beschließt 1. Pflegestärkungsgesetz

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten ab 1.1.2015 mehr Geld und bessere Betreuungsangebote. Das ist Inhalt der vom Bundestag am Freitag letzter Woche verabschiedeten 1. Stufe der Pflegereform, des sogenannten ersten Pflegestärkungsgesetzes.

Die Leistungen im Überblick:
• Mehr Betreuungskräfte (die Zahl der Betreuungskräfte in Pflegeheimen soll von heute 25.000 auf 45.000 aufgestockt werden)
• Verbesserung der Pflegeleistungen (z.B. Ausbau von Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege…)
• Bessere Arbeitsbedingungen für Pflegepersonal
• Entlastung für Angehörige zur besseren Vereinbarkeit von Beruf & Pflege (z.B. zehntägige bezahlte Freistellung vom Beruf für Pflege eines Angehörigen)
• Vorsorgefond für nachfolgende Generationen

Um die Maßnahmen zu finanzieren, steigt der je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu finanzierende Beitragssatz für die Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte.