Steuerfreie Serviceleistungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf & Familie
Um Mitarbeitern den Wiedereinstieg in den Beruf nach der Elternzeit zu erleichtern oder sie zu unterstützen, wenn sie pflegebedürftige Angehörige betreuen, erhält der Arbeitgeber die Möglichkeit, seinen Arbeitnehmern steuerfreie Serviceleistungen zur besseren Vereinbarkeit anzubieten. Dies sind insbesondere Beratung und Vermittlung von Betreuungsleistungen für Kinder und pflegebedürftige Angehörige.
Darüber hinaus kann der Arbeitgeber bestimmte Betreuungsleistungen, die kurzfristig aus zwingenden beruflich veranlassten Gründen entstehen, bis zu einem Betrag von 600,00 Euro im Jahr steuerfrei ersetzen. Voraussetzung: es handelt sich um eine zusätzliche, außergewöhnliche Betreuung z. B. aufgrund einer dienstlich veranlassten Fortbildung, wegen Einsatz bei außergewöhnlichen Dienstzeiten, Krankheit eines Kindes oder pflegebedürftigen Angehörigen. Erstmalig sind damit auch Betreuungskosten in eng umgrenzten Rahmen steuerlich begünstigt, wenn sie im Privathaushalt des Arbeitnehmers stattfinden.