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Was im Job gilt, wenn das Kind krank ist

Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts dürfen Arbeitnehmer in Deutschland pro Kind mindestens fünf Tage im Jahr krankheitsbedingt der Arbeit fernbleiben – mit Lohnfortzahlung. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, die also nicht privat versichert oder selbständig sind, dürfen sogar zehn Tage im Jahr ihre kranken Kleinen hüten, Alleinerziehende doppelt so lange. Jedoch sind Kinder meist häufiger krank. Acht bis zwölf Infekte pro Jahr können durchaus normal sein. Hilfreich wäre hier ein unterstützendes Angebot von Seiten des Arbeitgebers, welches die Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf & Familie entlastet und unterstützt.

http://www.sueddeutsche.de/karriere/arbeitsrecht-was-im-job-gilt-wenn-das-kind-krank-ist-1.2176424