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So beteiligen Sie den Staat an den Pflegekosten

Was passiert mit den eigenen Eltern, wenn sie ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen können? Der Gesetzgeber sagt: Auch Kinder müssen für die Pflege ihrer Eltern aufkommen (Paragraph 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs / BGB). Das können sie steuerlich geltend machen. Allerdings machen es einem die Finanzämter nicht leicht. Was es zu beachten gilt, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und wie man am besten vorgeht können Sie unter anderem hier nachlesen:

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/vermoegensfragen/die-vermoegensfrage-so-beteiligen-sie-den-staat-an-den-pflegekosten-13544183.html