2. Pflegestärkungsgesetz – größte Pflegereform seit Einführung der Pflegeversicherung
Vor wenigen Tagen hat das Kabinett dem Gesetzentwurf zum 2. Pflegestärkungsgesetz zugestimmt und es darüber hinaus für eilbedürftig erklärt. Auf eine Vorabinformation des Bundesrates vor dem Bundestag wird daraufhin verzichtet, denn Eile ist geboten, wenn die geplanten Änderungen am 1. Januar 2017 in Kraft treten sollen. Schließlich geht es nicht nur darum, mehr Anspruchsberechtigten mehr Leistungen zu bieten. Die große Herausforderung liegt in der Umstellung des Begutachtungssystems: wird aktuell der pflegerische Bedarf nach Minuten berechnet, so soll ab 2017 nicht mehr die Zeit maßgeblich sein, die für die Pflege notwendig ist, sondern der Grad der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen. Somit müssen einerseits die Gutachter den neuen Anforderungen entsprechend geschult werden; andererseits müssen die derzeit 2,8 Mio Bezieher von Pflegeleistungen auch neu eingestuft werden. Da ihnen ‚Bestandsschutz’ garantiert wird, also niemand hinterher schlechter dastehen soll als jetzt, muss die Pflegeversicherung allein dafür zusätzlich 4 Milliarden einplanen. Ohne eine Erhöhung des Beitrages geht das natürlich nicht. Trotz allem bleibt die Pflegeversicherung auch in Zukunft eine Teilkaskoversicherung – und eine Antwort auf den Mangel an Fachkräften im pflegerischen Bereich gibt die Reform natürlich auch nicht.