Zinslose Kredite für Pflegezeit werden kaum beansprucht
Mit in Kraft treten des Pflegestärkungsgesetzes Stufe 1 am Anfang dieses Jahres haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine sechsmonatige Pflegezeit und können für diese Zeit, in der sie einen schwer kranken Angehörigen pflegen, einen zinslosen Kredit beantragen. Das Darlehen ist als Ausgleich für fehlendes Einkommen gedacht und soll so die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege erleichtern.
Allerdings sind von den 1,3 Millionen Euro, die das Bundesfamilienministerium dafür in den Haushalt eingestellt hat, bislang nur knapp 150 000 Euro abgerufen worden, weitere knapp 135 000 Euro seien bewilligt worden. Das berichtet die «Rheinische Post» in ihrer Ausgabe vom 28.8.2015 unter Berufung auf eine Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag.
„Offenbar treffen die Pflegezeiten die Bedürfnisse der Menschen nicht“ sagt die Pflegeexpertin der Grünen, Elisabeth Scharfenberg, und der Verdacht liegt nahe, dass die Neuregelungen so enden wie ihre Vorgänger, als „Rohrkrepierer“.