Palliativversorgung wird Regelleistung
Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrags der Pflegeversicherung. Die Krankenkassen sollen Versicherte bei der Auswahl verschiedener Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung besser beraten und somit eine bessere Sterbebegleitung gewährleisten. Das ist das Ziel des am 5. November vom Bundestag beschlossenen Palliativ- und Hospizgesetzes.
Kinder- und Erwachsenenhospize sollen einen höheren Mindestzuschuss der Krankenkassen bekommen und im ländlichen Raum soll die spezialisierte ambulante Palliativversorgung schnell ausgebaut werden. Derzeit gibt es rund 230 Hospize in Deutschland. Laut einer Umfrage wollen jedoch drei Viertel aller Menschen zu Hause sterben – allerdings wird nur 20 Prozent dieser Wunsch erfüllt, da Angehörige aus Angst vor Überforderung den Sterbenden dann in eine Klinik bringen.