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Bundestag verabschiedet neue Pflegereform

Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit der Koalitionsfraktionen eine umfassende Pflegereform verabschiedet, die ab 1. Januar 2017 in Kraft treten soll. Sie sieht vor, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Demenz künftig den gleichen Anspruch auf Pflegeleistungen haben wie körperlich beeinträchtigte Menschen. Dadurch erhalten zusätzlich etwa 500.000 Personen Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung.
Das neue Begutachtungssystem soll die Fähigkeiten und nicht die Defizite der Patienten berücksichtigen. Hierzu werden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt, die den Bedarf des Einzelnen besser erfassen sollen. Um die Reform zu finanzieren, wird der Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte des Bruttolohns auf 2,55 Prozent steigen.