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Das 2. Pflegestärkungsgesetz – was gilt ab wann

Am 13. November 2015 hat der Bundestag das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) beschlossen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Allerdings werden die Kernstücke des Gesetzes – der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren – erst zum 1. Januar 2017 wirksam!
Bereits ab 1. Januar 2016 sollen die Beratung pflegender Angehöriger sowie die ärztliche Versorgung der Bewohner von Pflegeheimen verbessert werden. Der Pflege-TÜV zur Qualitätsmessung, Qualitätssicherung und Qualitätsdarstellung in der Pflege wird grundsätzlich überarbeitet und vor allem der Ergebnisqualität wird größere Bedeutung gegeben.
Und noch etwas ganz Wichtiges: Patientinnen und Patienten, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, erhalten nach einer Krankenhausbehandlung Anspruch auf Übergangspflege (häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe sowie Kurzzeitpflege) als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch Regelungen im Krankenhausstrukturgesetz.