Ohne Verfügungen und Vollmachten in Staatshand: Nur wenn Sie vorsorgen, bleiben Sie selbstbestimmt!

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind sehr persönliche Dokumente. Wer keine hat, begibt sich in Staatshand und stellt seine Liebsten auf harte Belastungsproben. Denn ist eine Person nicht entscheidungsfähig, muss schließlich irgendjemand die Verantwortung tragen: Ein Dauer-Thema unserer täglichen Beratung!

In einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung können zu all diesen Fragen Wünsche und Ansichten kundgetan werden. Gibt es diese Dokumente nicht, existiert kein Automatismus, dass sich Ehepartner, Kinder oder Eltern um den Betroffenen kümmern dürfen. Das zuständige Amtsgericht hat dann einen gesetzlichen Vertreter zu bestimmen. Oft werden dafür Berufsbetreuer ausgewählt. Dies führt zu einem erheblichen Einschnitt mit viel Konfliktpotential, wenn in intimsten und heikelsten Fragen plötzlich ein Fremder die Regie führt. Hinzu kommt, dass der Berufsbetreuer Geld kostet – bis zu 200 Euro im Monat, also bis zu 2.400 Euro pro Jahr.

Das alles kann vermieden werden, wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt. In ihr wird ein gesetzlicher Vertreter bestimmt, der zu jeder Zeit rechtliche Handlungen für den Patienten vornehmen kann. In der Patientenverfügung verlangt der Gesetzgeber für Gesundheitsfragen zudem sehr präzise Angaben über die Wünsche des Betroffenen. Patientenverfügungen mit Pauschalaussagen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ oder „ich will nicht an Schläuchen hängen“ sind spätestens seit dem Urteil des BGH von 2016 unwirksam.

Viva-Empfehlung:

Rechtsanwalt Dr. Christian Probst hat das Vorsorgeportal www.patientenverfuegungplus.de gegründet, damit alle Menschen für 27,50 Euro bezahlbaren Zugang zu rechtssicheren Vorsorgedokumenten bekommen können. Denn nicht jeder kann sich für 500 Euro einen Anwalt leisten. Neben allen erforderlichen Dokumenten, die ständig aktualisierbar sind, wird auch kostenlos bei Rechtsänderungen der Kunde erinnert. Mit einem Notfallausweis für Gelbeutel und Gesundheitskarte haben Ärzte und Angehörige sofort und von jedem Ort aus Zugriff auf die Dokumente.

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