Kinder-Krankentage pro Elternteil von 10 auf 15 Tage verlängert

Ist das eigene Kind krank und hat das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet, dürfen Eltern zu Hause bleiben und es pflegen. Das regelt der §616 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das heisst, berufstätige Eltern bekommen für eine nicht erhebliche Zeit auch dann weiter Geld, wenn z.B. die Großeltern oder das Au-Pair nicht einspringen können. Dafür ist ein Attest des Arztes ab dem ersten Krankheitstag notwendig.

Derzeit haben Elternpaare zusammen Anspruch auf 20 bezahlte Krankentage (jeder Elternteil zehn) und Alleinerziehende auf insgesamt 20. Haben Eltern mehr als zwei Kinder bis maximal zwölf Jahren, erhöht sich der Anspruch auf bis zu 25 Tage, bei Alleinerziehenden auf 50 Tage.

Aufgrund der Corona-Krise hat die Regierung nun beschlossen, dass in 2020 gesetzlich versicherten Eltern fünf weitere Krankentage zustehen, wenn das Kind krank ist. Alleinerziehende bekommen zusätzliche zehn Tage bezahlt.
Privat versicherte Beschäftigte haben keinen Anspruch auf das sogenannte Kinderkrankengeld.

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