Corona Sonderregelungen um 3 Monate verlängert

Am 4. März hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur „Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ beschlossen. Das bedeutet, dass auch die pandemiebedingten Sonderregelungen zugunsten von Pflegebedürftigen, pflegenden Angehörigen, Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz um weitere 3 Monat bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden.

Im Detail sehen die Sonderregelungen wie folgt aus:

  • Begutachtungen können durch die medizinischen Dienste der sozialen und privaten Pflegeversicherung auch weiterhin digital, mittels strukturiertem Telefoninterview und auf der Basis vorhandener Unterlagen erfolgen.
  • Beratungseinsätze für Pflegegeldempfänger können auf Wunsch des Klienten weiterhin telefonisch oder auf elektronischem Weg erfolgen.
  • Hilfsmittel die zum Verbrauch bestimmt sind, werden ebenfalls weiterhin mit 60 Euro bezuschusst.
  • Bis zu 20 Tage kurzzeitige Arbeitsverhinderung wenn die akute Pflegesituation im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie aufgetreten ist. Pflegeunterstützungsgeld wird dann ebenfalls für bis zu 20 Tage gezahlt.

Dabei gibt es folgende Ausnahmen:

  • Entlastungsbeträge aus den Jahren 2019 und 2020, die nicht in Anspruch genommen wurden, sollen noch bis 30.9.2021 verwendet werden können.
  • Wiederholungsbegutachtungen können ab 1. April 2021 wieder durchgeführt werden

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