Corona-Impfgruppe 2: Auch für Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen & Schwangeren
Die Corona-Impfungen werden – solange der Impfstoff knapp ist – nach drei Impfgruppen priorisiert. Aktuell sind Registrierungen für die zweite Impfgruppe möglich und erste Termine werden vergeben. Was viele nicht wissen: Impfungen innerhalb der Impfgruppe 2 sind auch für Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren möglich.
Das heißt im Detail:
- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht in einer Einrichtung leben, die über 70 Jahre alt sind, nach Organtransplantation oder die eine der vorgenannten Erkrankungen oder Behinderung haben.
- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren (die Kontaktpersonen werden von der Person bzw. der Schwangeren selbst oder von einer sie vertretenden Person bestimmt).
Hinweis: Wer noch zur Impfgruppe 2 gehört, können Sie auf der Website der Bundesregierung nachlesen.
Wie läuft die Anmeldung und wo wird geimpft?
- Infos der einzelnen Bundesländer finden Sie auf der Seite der Bundesregierung
Was ist mitzubringen?
- Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder einen anderen Lichtbildausweis mit.
- Bitte bringen Sie eine schriftliche und unterschriebene Bestätigung der von Ihnen vertretenen Person mit.
- Zur Nachweisführung ist eine Kopie über die Pflegebedürftigkeit/Pflegegrad der pflegebedürftigen Person oder die Kopie des Mutterpasses eines gleichwertigen Nachweises bei schwangeren Personen vorzulegen.
Wie sieht so eine Bestätigung aus?
- Das Land Hessen hat eine Bescheinigung für Kontaktpersonen zur Verfügung gestellt.