Neue Regeln zum Jugendschutzgesetz ab 1. Mai 2021
Kinder und Jugendliche verbringen viel Zeit im digitalen Raum. Gerade im Zuge der Corona-Pandemie ist ihre Smartphone-Nutzung noch weiter in die Höhe geschnellt. Die Bundesregierung hat deswegen eine Reform des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) im Internet auf den Weg gebracht.
Das neue Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche in der virtuellen Welt künftig besser schützen – bei digitalen Spielen genauso wie in sozialen Netzwerken.
Insbesondere auch für Eltern ist dies eine gute Nachricht. Nicht selten landen teure Handyrechnungen bei den Erziehungsberechtigten und es kann sehr aufwändig sein, sich dagegen zu wehren. So sind in der Vergangenheit bereits viele Opfer von Abzockmaschen bei digitalen Spielen geworden.
Die Reform des Jugendschutzgesetzes bringt unter anderem diese neuen Schutzmechanismen:
Strengere Alterskennzeichnung für Spiele
Zusätzlich zur bereits bestehenden Alterskennzeichnung sollen Spiele künftig auch mit einem Symbol gekennzeichnet werden, z. B. mit einem beschreibenden Icon, wenn das Game Kostenfallen oder glücksspielähnliche Elemente (u. a. Lootboxen) enthält.
Schutz vor Belästigung im Netz
Anbieter von Online-Spielen und sozialen Netzwerken sollen künftig verhindern, dass Fremde – meist Erwachsene – Kinder und Jugendliche online einfach finden und anschreiben können. Dazu werden die Anbieter zu schützenden Voreinstellungen verpflichtet.
Hilfs- und Beschwerdesystem
Für Kinder und Jugendliche, die sich im Internet bedroht oder bedrängt fühlen, soll ein einfaches, leicht verständliches Hilfs- und Beschwerdesystem entwickelt und zur Verfügung gestellt werden.
Eltern haben die Aufgabe ihren Nachwuchs beim Umgang mit und bei der Auswahl von Medien zu begleiten. Die Webseite von Seitenstark erklärt in kindgerechter Sprache den Jugendmedienschutz, und der Medienratgeber für Familien SCHAU HIN! gibt Eltern und Erziehenden Orientierung in der digitalen Medienwelt sowie konkrete, alltagstaugliche Tipps, wie sie den Medienkonsum ihrer Kinder kompetent begleiten können.