Kinderfreizeitbonus

Um bedürftige Familien während der Corona-Krise weiter finanziell zu unterstützen, wurde der Kinderfreizeitbonus beschlossen. Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ erhalten einkommensschwache Familien den Bonus. Dieser kann ganz individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. So sollen Kinder die Möglichkeit bekommen, versäumte Aktivitäten und Kontakte nachzuholen.

Für jedes Kind unter 18 Jahren werden im August 2021 einmalig 100 Euro ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt automatisch an Familien, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Bundesversorgungsgesetz, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag erhalten sowie Familien mit Sozialhilfe müssen einen Antrag bei der Familienkasse stellen.

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