Wohnraumgestaltung für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen – Unterstützung durch die Pflegeversicherung
Das eigene Zuhause ist für viele Menschen ein Ort der Sicherheit und Geborgenheit. Doch wenn Mobilitätseinschränkungen auftreten – sei es durch eine Erkrankung, eine Behinderung oder altersbedingt –, können alltägliche Bewegungen in den eigenen vier Wänden zur Herausforderung werden. Türschwellen werden zu Hindernissen, enge Türen erschweren die Nutzung eines Rollstuhls oder Rollators, und Treppen sind kaum noch zu bewältigen.
Hier setzt die Wohnumfeldverbesserung nach § 40 SGB XI an: Sie ermöglicht Umbaumaßnahmen, die die selbstständige Lebensführung erleichtern oder die häusliche Pflege unterstützen. Die Pflegeversicherung kann dafür finanzielle Zuschüsse gewähren. Doch welche Maßnahmen werden gefördert? Wie stellt man einen Antrag? Und welche weiteren Fördermöglichkeiten gibt es? In diesem Artikel beantworten wir diese Fragen und zeigen auf, wie Betroffene und Angehörige Unterstützung erhalten können.
Was bedeutet „Wohnumfeldverbesserung“ nach §40 SGB XI?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Anpassungen in der Wohnung oder am Haus, die dazu beitragen, dass pflegebedürftige Menschen sicherer und selbstbestimmter leben können. Dabei kann es sich um bauliche Veränderungen oder technische Hilfsmittel handeln. Die Maßnahmen dienen entweder dazu, die Pflege zu erleichtern oder die Mobilität innerhalb der Wohnung zu verbessern.
Durch diese Anpassungen soll ermöglicht werden, dass die betroffene Person so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben kann. Gleichzeitig werden pflegende Angehörige entlastet, indem Barrieren reduziert und die Pflege erleichtert werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit die Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewährt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Pflegegrad: Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 1 haben. Ohne einen anerkannten Pflegegrad übernimmt die Pflegeversicherung keine Kosten.
- Notwendigkeit der Maßnahme: Die Umbauten müssen nachweislich notwendig sein, um entweder die selbstständige Lebensführung zu erleichtern oder die Pflege zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.
- Individuelle Anpassung: Es werden nur Maßnahmen bezuschusst, die auf die spezifischen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen zugeschnitten sind.
- Antragstellung vor Beginn der Maßnahme: Die Kostenübernahme muss vor dem Umbau beantragt und genehmigt werden.
Höhe der Zuschüsse durch die Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung kann für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme gewähren.
Wohnen mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Betrag sogar summiert werden – bis zu 16.720 Euro bei vier anspruchsberechtigten Personen (neue Beträge seit 1.1.2025).
Dieser Zuschuss wird jedoch nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss aktiv beantragt werden. Zudem erfolgt die Auszahlung nach Abschluss der Maßnahme gegen Vorlage der Rechnungen. In der Regel werden 100 % der Kosten bis zur maximalen Förderhöhe übernommen. Falls die Kosten darüber hinausgehen, müssen die Betroffenen oder ihre Angehörigen den Differenzbetrag selbst tragen.
So wird der Antrag gestellt
Damit die Pflegekasse die Kosten für eine Wohnraumanpassung übernimmt, ist eine formlose Antragstellung erforderlich. Dabei sind folgende Schritte zu beachten:
- Kontakt zur Pflegekasse aufnehmen: Zunächst sollte man sich bei der zuständigen Pflegekasse informieren, welche Unterlagen benötigt werden.
- Notwendigkeit nachweisen: Oft verlangt die Kasse eine ärztliche Bescheinigung oder eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes, die den Bedarf für die Maßnahme begründet.
- Kostenvoranschlag einholen: Vor der Genehmigung müssen Angebote oder Kostenvoranschläge von Handwerksbetrieben vorgelegt werden.
- Antrag schriftlich einreichen: Die Antragsformulare erhält man direkt bei der Pflegekasse oder online. Erst nach der Genehmigung darf mit dem Umbau begonnen werden!
Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, müssen die Rechnungen eingereicht werden, damit die Auszahlung des Zuschusses erfolgt.
Welche Maßnahmen werden bezuschusst?
Nicht jeder Umbau wird von der Pflegekasse übernommen. Bezuschusst werden nur solche Maßnahmen, die direkt zur Erleichterung des Alltags oder der Pflege beitragen. Dazu gehören:
- Badezimmerumbau: Installation einer bodengleichen Dusche, Anbringen von Haltegriffen, rutschfeste Bodenbeläge
- Barrierefreie Eingänge: Türverbreiterungen, fest installierte Rampen oder der Umbau von Stufen zu einer Rampe
- Treppenhilfen: Einbau eines Treppenlifts oder zweiter Handläufe
- Wohnraumanpassungen: Entfernen von Türschwellen, Umgestaltung der Küche für Rollstuhlnutzung
Nicht gefördert werden rein kosmetische oder allgemeine Modernisierungsmaßnahmen wie neue Bodenbeläge, Malerarbeiten oder eine neue Einbauküche ohne funktionalen Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit.
Weitere Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen
Neben der Pflegeversicherung gibt es noch weitere Unterstützungsmöglichkeiten für den barrierefreien Umbau:
- KfW-Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für altersgerechtes Wohnen (Programm 159).
- Eingliederungshilfe und Sozialhilfeträger: Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Bedingungen Unterstützung durch Sozialhilfeträger oder das Integrationsamt erhalten.
- Regionale Förderprogramme: Viele Bundesländer, Städte oder Kommunen bieten zusätzliche Förderprogramme für barrierefreies Wohnen an.
Es lohnt sich, sich im Vorfeld über diese Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren, um den Eigenanteil möglichst gering zu halten.
Fazit: Wohnraumanpassung als Chance für mehr Selbstständigkeit
Barrierefreies Wohnen kann einen erheblichen Unterschied für die Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen machen. Durch gezielte Maßnahmen wird nicht nur die Selbstständigkeit erhalten, sondern auch die Pflege erleichtert. Die Pflegeversicherung bietet mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme eine wichtige finanzielle Unterstützung – doch diese muss rechtzeitig beantragt werden.
Für Betroffene und Angehörige kann es herausfordernd sein, sich im Dschungel der Anträge und Fördermöglichkeiten zurechtzufinden. Genau hier hilft der Viva FamilienService: Wir beraten zu den verschiedenen Optionen, unterstützen bei der Antragstellung und stehen bei allen Fragen rund um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zur Seite.
Wenn Ihr Arbeitgeber bereits mit dem Viva FamilienService zusammenarbeitet, können Sie sich gerne an uns wenden – wir helfen Ihnen weiter!