Eingabehilfen öffnen

Zum Hauptinhalt springen

Beratungsbesuche bei Erhalt von Pflegegeld – wieso, weshalb, warum?

Wer einen Pflegegrad erhält und sich dafür entscheidet, Pflegegeld zu beziehen, trifft eine bewusste Wahl: Die Versorgung erfolgt überwiegend durch Angehörige, Freunde oder andere nahestehende Personen – ohne regelmäßige Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst bei der Grundpflege. Dieses Modell ermöglicht viel Selbstbestimmung und Nähe, bringt jedoch auch Verantwortung und Belastungen mit sich. Um die Qualität der häuslichen Pflege langfristig zu sichern und pflegende Angehörige nicht allein zu lassen, sind sogenannte Beratungsbesuche gesetzlich vorgeschrieben. Doch was genau steckt dahinter? Warum sind diese Besuche verpflichtend, wie laufen sie ab – und welchen Nutzen haben Familien tatsächlich davon?

Pflegegeld und häusliche Pflege: ein bewährtes, aber anspruchsvolles Modell

Pflegegeld wird gezahlt, wenn Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 ihre Pflege selbst organisieren und keine Sachleistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Die Pflege findet dann meist im familiären Umfeld statt und wird von Angehörigen übernommen, häufig zusätzlich zu Beruf, eigener Familie und anderen Verpflichtungen. Dieses Modell ist für viele Familien attraktiv, da es individuelle Lösungen ermöglicht und den Pflegebedürftigen ein hohes Maß an Vertrautheit und Kontinuität bietet.

Gleichzeitig ist häusliche Pflege komplex. Pflegebedarfe verändern sich, körperliche und seelische Belastungen können zunehmen, Hilfsmittel fehlen oder werden nicht genutzt, obwohl sie den Alltag deutlich erleichtern würden. Genau hier setzen die Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI an.

Gesetzliche Grundlage: Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Die Verpflichtung zu regelmäßigen Beratungsbesuchen ist im Sozialgesetzbuch XI verankert. Sie gilt für alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen und keine ambulante Pflege durch einen Pflegedienst erhalten. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Pflege auch ohne professionelle Unterstützung fachlich angemessen, menschenwürdig und dauerhaft leistbar ist.

Wichtig ist dabei: Diese Besuche sind ausdrücklich keine Kontrolle, keine Begutachtung und keine Überprüfung im Sinne des Medizinischen Dienstes. Sie dienen der Qualitätssicherung und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen.

Neue Regelung durch das BEEP-Gesetz: Was hat sich geändert?

Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP-Gesetz) wurde eine wichtige Vereinfachung eingeführt. Ab 2026 gilt für Pflegegeldempfängerinnen und -empfänger der Pflegegrade 2 bis 5 ein einheitlicher Rhythmus: Der Beratungsbesuch ist für alle Pflegegrade einheitlich nur noch halbjährlich verpflichtend.

Zuvor mussten Pflegebedürftige in den Pflegegraden 4 und 5 noch vierteljährlich einen Beratungsbesuch nachweisen. Diese häufigere Taktung wurde nun zugunsten einer Entbürokratisierung abgeschafft. Für Familien bedeutet das weniger organisatorischen Aufwand, ohne dass die Qualität der Beratung leidet. Bei Bedarf können weiterhin zusätzliche Beratungen in Anspruch genommen werden.

Für Pflegegrad 1 gilt weiterhin eine Sonderregelung: Hier ist der Beratungsbesuch freiwillig, kann jedoch ebenfalls halbjährlich in Anspruch genommen werden und wird von vielen Familien als hilfreiche Unterstützung erlebt.

Warum sind Beratungsbesuche überhaupt erforderlich?

Die zentrale Frage vieler Angehöriger lautet: Wenn die Pflege doch funktioniert – warum dann diese Verpflichtung? Die Antwort liegt in der Prävention. Pflege findet oft über Jahre hinweg statt, schleichende Überforderungen oder kleine Defizite werden im Alltag nicht immer sofort erkannt. Beratungsbesuche schaffen einen strukturierten Raum, um innezuhalten, die Situation zu reflektieren und mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen.

Dabei geht es nicht nur um die pflegebedürftige Person, sondern ausdrücklich auch um die pflegenden Angehörigen. Ihre Belastung, ihre Gesundheit und ihre Ressourcen stehen ebenso im Fokus wie die Frage, ob die aktuelle Pflegesituation langfristig tragfähig ist.

Wie läuft ein Beratungsbesuch konkret ab?

Der Beratungsbesuch wird von einer qualifizierten Pflegefachkraft durchgeführt. Dies kann ein ambulanter Pflegedienst oder eine andere anerkannte Beratungsstelle mit pflegefachlicher Kompetenz sein. Die Familie hat dabei ein Wahlrecht und kann den Anbieter frei auswählen.

Der Besuch findet in der Regel in der häuslichen Umgebung statt, auf Wunsch kann – befristet bis zum 31.03.2027 – jeder zweite Besuch auch per Videokonferenz durchgeführt werden. Diese Möglichkeit wird insbesondere von berufstätigen Angehörigen oder Familien in ländlichen Regionen geschätzt.

Während des Gesprächs spricht die Pflegefachkraft – sofern möglich – sowohl mit der pflegebedürftigen Person als auch mit der pflegenden Bezugsperson. Im Mittelpunkt stehen Fragen wie: Wie geht es allen Beteiligten? Gibt es Unsicherheiten im Pflegealltag? Haben sich Gesundheitszustand oder Pflegebedarf verändert? Besteht Überlastung oder Unterstützungsbedarf?

Auch praktische Aspekte werden thematisiert, etwa der Einsatz von Hilfsmitteln, Fragen zur Wohnraumanpassung oder Entlastungsangebote für pflegende Angehörige. Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu finden, die den Pflegealltag erleichtern und stabilisieren.

Dokumentation und Nachweis gegenüber der Pflegekasse

Nach dem Beratungsbesuch füllt die Pflegefachkraft ein vom GKV Spitzenverband vorgegebenes Formular aus. Darin werden sowohl die Einschätzung der Fachkraft als auch die Sichtweise der Familie dokumentiert. Zudem werden empfohlene Maßnahmen festgehalten, beispielsweise der Einsatz bestimmter Hilfsmittel oder der Hinweis auf weiterführende Unterstützungsangebote.

Dieses Formular wird an die Pflegekasse übermittelt und dient als offizieller Nachweis dafür, dass der Beratungsbesuch stattgefunden hat. Sowohl die Familie als auch der beratende Dienst erhalten jeweils eine Ausfertigung. Für Pflegebedürftige entstehen keine Kosten – die Beratung wird vollständig von der Pflegekasse übernommen.

Hilfsmittel ohne ärztliche Verordnung: ein oft unterschätzter Vorteil

Ein besonders praxisrelevanter Aspekt der Beratungsbesuche ist die Möglichkeit, Hilfsmittel zu empfehlen, ohne dass dafür eine ärztliche Verordnung erforderlich ist. Hält die Pflegefachkraft bestimmte Hilfsmittel für sinnvoll und notwendig, kann sie ein gesondertes Formular ausstellen, das die ärztliche Verordnung ersetzt.

Wird dieses Formular innerhalb von zwei Wochen bei der Pflege- oder Krankenkasse eingereicht, erfolgt in der Regel eine zügige Genehmigung. Gerade für pflegende Angehörige ist dies eine große Erleichterung, da zeitaufwendige Arztbesuche entfallen und notwendige Unterstützung schneller zur Verfügung steht.

Was passiert, wenn der Beratungsbesuch nicht stattfindet?

So unterstützend der Charakter der Beratung ist, so klar sind auch die gesetzlichen Vorgaben. Werden die verpflichtenden Beratungsbesuche nicht nachgewiesen, ist die Pflegekasse verpflichtet, das Pflegegeld zu kürzen. Im Wiederholungsfall kann das Pflegegeld sogar vollständig gestrichen werden.

In der Praxis erinnern die Pflegekassen meist an versäumte Fristen. Dennoch ist es wichtig, die Termine im Blick zu behalten und rechtzeitig einen Beratungsbesuch zu vereinbaren. Gerade in belastenden Pflegesituationen kann dies sonst schnell untergehen.

Keine Kontrolle, sondern Unterstützung auf Augenhöhe

Ein häufiges Missverständnis besteht darin, die Beratungsbesuche als Kontrolle oder „Überprüfung“ zu empfinden. Diese Sorge ist unbegründet. Die Pflegefachkräfte treten den Familien mit Respekt und Wertschätzung gegenüber. Sie kommen nicht, um Fehler zu suchen, sondern um zu unterstützen, zu beraten und zu entlasten.

Viele Angehörige berichten nach dem ersten Beratungsbesuch, dass sie das Gespräch als hilfreich und stärkend erlebt haben. Oft werden Aspekte angesprochen, die im Alltag keinen Raum finden, etwa die eigene Erschöpfung oder Unsicherheiten im Umgang mit der Pflegesituation.

Beratungsbesuche als Chance begreifen

Richtig genutzt, sind die Beratungsbesuche weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Sie bieten die Chance, die häusliche Pflege bewusst weiterzuentwickeln, neue Impulse zu erhalten und frühzeitig Unterstützung zu organisieren. Gerade in Phasen, in denen sich der Pflegebedarf verändert oder die Belastung zunimmt, können sie ein wichtiger Anker sein.

Bei Bedarf kann die beratende Fachkraft auch anregen, eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zu beantragen, etwa wenn der Pflegegrad nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf entspricht. Auch dies dient letztlich der Absicherung der Familie.

Viva FamilienService: Ihr Ansprechpartner rund um Pflegegeld und Beratungseinsätze

Für viele Familien stellt sich nach der erstmaligen Zuerkennung eines Pflegegrades die Frage, wie es nun konkret weitergeht. Welche Pflichten bestehen? Wer führt die Beratungsbesuche durch? Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es darüber hinaus?

Als Viva FamilienService begleiten wir Beschäftigte unserer Partnerunternehmen genau an dieser Stelle. Wenn Sie Pflegegeld beziehen und erstmals einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI organisieren müssen, sprechen Sie uns gerne an. Wir recherchieren geeignete Anbieter in Ihrer Region, erklären Ihnen die Abläufe verständlich und stehen Ihnen auch bei weiteren Fragen rund um Pflege, Entlastung und Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zur Seite.

Denn gute Pflege braucht nicht nur Engagement, sondern auch Information, Unterstützung und verlässliche Strukturen. Die Beratungsbesuche sind ein wichtiger Baustein dafür – und eine echte Chance, die häusliche Pflege langfristig gut und gesund zu gestalten.