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Anbieter von 24-Stunden-Betreuung über die Sachleistung der Pflegeversicherung – was ist möglich?

Viele pflegebedürftige Menschen wünschen sich, auch bei steigendem Unterstützungsbedarf weiterhin im eigenen Zuhause leben zu können – etwa bei fortschreitenden Erkrankungen, eingeschränkter Mobilität oder dem Bedarf an dauerhafter Anwesenheit einer Betreuungsperson. Gleichzeitig stellt sich eine zentrale Frage: Wie lässt sich eine 24-Stunden-Betreuung organisieren – und wie kann sie finanziert werden?

Ein häufiges Missverständnis betrifft dabei die Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung. Immer wieder hören wir in der Beratung die Frage „Kann ich eine 24-Stunden-Pflege vollständig über die Pflegekasse abrechnen?“ Die kurze Antwort lautet: Nein, aber unter bestimmten Voraussetzungen können Teile der Leistungen über die Pflegeversicherung finanziert und sinnvoll kombiniert werden. In diesem Artikel erklären wir, was über die Pflegesachleistung möglich ist, wo die Grenzen liegen und worauf Betroffene und Angehörige achten sollten.

Was bedeutet „24-Stunden-Betreuung“ überhaupt?

Der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ ist kein gesetzlich definierter Pflegebegriff. Er wird umgangssprachlich für sehr unterschiedliche Betreuungsmodelle verwendet. Gemeint ist in der Regel eine Betreuungsperson, die:

  • mit der pflegebedürftigen Person im Haushalt lebt oder regelmäßig anwesend ist
  • bei der Alltagsorganisation unterstützt (Haushalt, Kochen, Begleitung)
  • bei Bedarf bei Grundpflege, Mobilität und Orientierung hilft
  • tagsüber verfügbar ist und nachts erreichbar bleibt

Hinweis: Auch bei einer sogenannten 24-Stunden-Betreuung handelt es sich rechtlich nicht um eine Rund-um-die-Uhr-Arbeitszeit. Arbeits- und Ruhezeiten müssen eingehalten werden. In der Praxis bedeutet das, dass häufig mehrere Personen oder ergänzende Pflegedienste eingebunden sind.

Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Leistungen?

Grundsätzlich gilt: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung – darunter Pflegegeld, Pflegesachleistungen und weitere ergänzende Leistungen. Eine 24-Stunden-Betreuung ist insbesondere sinnvoll für Menschen,

  • die dauerhaft im häuslichen Umfeld versorgt werden möchten
  • die nicht (mehr) allein bleiben können
  • bei denen eine Heimunterbringung vermieden oder hinausgezögert werden soll
  • die einen hohen Unterstützungsbedarf im Alltag haben, auch außerhalb klassischer Pflegezeiten

Gerade für Angehörige kann eine solche Betreuung eine große Entlastung darstellen – emotional wie organisatorisch.

Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI – was ist das?

Die Pflegesachleistung ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die für professionelle Pflege durch einen zugelassenen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst vorgesehen ist. Sie umfasst u.a.:

  • Grundpflege (z. B. Körperpflege, Ankleiden, Mobilisation)
  • pflegerische Betreuungsleistungen
  • Hilfe bei der Haushaltsführung

Die Höhe der Pflegesachleistung ist nach Pflegegrad gestaffelt und wird direkt zwischen Pflegekasse und Pflegedienst abgerechnet.

Wichtig: Die Pflegesachleistung ist keine Geldleistung, sondern zweckgebunden für anerkannte Leistungserbringer.

Können 24-Stunden-Vermittlungsagenturen über die Pflegesachleistung abrechnen?

Kurz gesagt: Nein. Sogenannte 24-Stunden-Vermittlungsagenturen, die Betreuungskräfte (häufig aus dem europäischen Ausland) vermitteln, sind in der Regel nicht als ambulanter Pflegedienst bei der Pflegekasse zugelassen.

Das bedeutet, dass eine direkte Abrechnung über die Pflegesachleistungen in der Regel nicht möglich ist. Die anfallenden Kosten werden stattdessen meist über das Pflegegeld, Leistungen der Verhinderungspflege sowie durch private Eigenmittel der Pflegebedürftigen oder ihrer Angehörigen gedeckt. Dieses Modell ist in der Praxis weit verbreitet, aber nicht identisch mit der Leistungssystematik der Pflegeversicherung.

Wann ist eine Abrechnung über Pflegesachleistungen möglich?

Eine Abrechnung über die Pflegesachleistung ist dann möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die Betreuung erfolgt über einen zugelassenen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst
  • der Dienst ist bei der Pflegekasse registriert und anerkannt
  • die eingesetzten Betreuungskräfte sind angestellt
  • gesetzliche Qualitäts- und Arbeitsstandards werden eingehalten

In diesen Fällen können pflegerische und betreuende Leistungen – auch im erweiterten Umfang – über die Pflegesachleistung abgerechnet werden.

Wichtig: Auch hier handelt es sich nicht um eine pauschale 24-Stunden-Abrechnung, sondern um die Abrechnung einzelner Leistungsmodule innerhalb des Budgets.

Kombination verschiedener Leistungen: So lässt sich die Finanzierung erweitern

Da die Pflegesachleistung allein in der Regel nicht ausreicht, um eine umfassende Betreuung abzudecken, ist die Kombination mehrerer Leistungen entscheidend.

  1. Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI): Die Pflegesachleistung dient der Finanzierung von Pflege- und Betreuungsleistungen durch zugelassene ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste. Die Höhe der Leistung ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad und wird direkt zwischen Pflegekasse und Leistungserbringer abgerechnet.
  2. Entlastungsbetrag (§ 45 SGB XI): Der Entlastungsbetrag beträgt monatlich 131 Euro und kann für anerkannte Betreuungs- und Unterstützungsangebote eingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise ergänzende Betreuungsleistungen oder Angebote zur Alltagsbegleitung.
  3. Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): Die Verhinderungspflege greift, wenn pflegende Angehörige vorübergehend an der Pflege gehindert sind. Sie kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden und eignet sich, um zusätzliche Betreuungsleistungen anteilig zu finanzieren.
  4. Pflegegeld (§ 37 SGB XI): Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege ganz oder teilweise selbst organisiert wird. Es steht den Pflegebedürftigen zur freien Verfügung und kann unter anderem zur Mitfinanzierung privater Betreuungsangebote genutzt werden.

Durch eine clevere Kombination dieser Leistungen lässt sich der Eigenanteil häufig spürbar reduzieren.

Für wen ist dieses Modell besonders geeignet?

Eine (teilweise) über Sachleistungen finanzierte Betreuung eignet sich besonders für Pflegebedürftige,

  • mit Pflegegrad 2 oder höher
  • mit hohem Betreuungsbedarf im Alltag
  • die weiterhin zu Hause leben möchten
  • bei denen Angehörige entlastet werden sollen
  • die offen für ein modulares Versorgungskonzept sind

Gerade bei Demenz, nächtlicher Unruhe oder eingeschränkter Mobilität kann eine kontinuierliche Betreuung viel Sicherheit geben – für Betroffene wie für Angehörige.

Worauf sollten Betroffene und Angehörige achten?

Die Organisation einer 24-Stunden-Betreuung ist komplex. Wichtige Fragen sind unter anderem:

  • Ist der Anbieter bei der Pflegekasse anerkannt?
  • Welche Leistungen sind abrechnungsfähig, welche nicht?
  • Wie werden Arbeits- und Ruhezeiten geregelt?
  • Wie hoch ist der Eigenanteil realistisch?
  • Welche Leistungen lassen sich kombinieren?

Unser Rat: Lassen Sie sich frühzeitig und unabhängig beraten. Pflegekassen, Pflegestützpunkte und unabhängige Pflegeberatungen helfen, Fehlentscheidungen und unnötige Kosten zu vermeiden.

Beispiele für Anbieter von 24-Stunden-Betreuung

Je nach Modell und regionalem Angebot kommen unterschiedliche Anbieter infrage, zum Beispiel:

Die Abrechnungsfähigkeit über Pflegesachleistungen hängt nicht vom Namen, sondern vom rechtlichen Status und der Zulassung des jeweiligen Anbieters ab.

Fazit: Gut beraten ist halb versorgt

Pflegesachleistungen können nicht für jede Form der 24-Stunden-Betreuung direkt eingesetzt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen – insbesondere bei anerkannten ambulanten Diensten – lassen sich jedoch Teile der Betreuung über die Pflegeversicherung finanzieren.

Da jedes Pflegesetting individuell ist, gilt: Eine persönliche Beratung ist unverzichtbar. Viva FamilienService berät Beschäftigte und Angehörige neutral und vertraulich rund um Pflege, Finanzierungsmöglichkeiten und unterstützt bei der Recherche passender Anbieter. Sprechen Sie uns gerne an – wir helfen dabei, tragfähige und passende Lösungen für Ihre individuelle Pflegesituation zu finden.