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Digitales Erbe – was muss ich wissen? An was muss ich denken?

Unser Leben findet längst nicht mehr nur offline statt. Wir schreiben E-Mails, speichern Fotos in der Cloud, nutzen Online-Banking, Streamingdienste, Social-Media-Profile, Messenger, Kundenkonten, Apps, digitale Abos oder smarte Geräte im Zuhause. Vieles davon ist praktisch, bequem und aus dem Alltag kaum noch wegzudenken.

Doch was passiert mit all diesen Konten, Daten und Verträgen, wenn wir uns plötzlich nicht mehr selbst darum kümmern können? Zum Beispiel nach einem Unfall, bei schwerer Krankheit oder nach dem Tod?

Genau hier beginnt das Thema digitales Erbe. Und auch wenn es zunächst technisch klingt, geht es im Kern um etwas sehr Menschliches: um Vorsorge, Selbstbestimmung und Entlastung für Angehörige.

Viele Menschen regeln irgendwann ein Testament, eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung. An Passwörter, Cloud-Speicher, digitale Verträge oder Social-Media-Konten denken dabei jedoch deutlich weniger. Dabei kann genau das im Ernstfall zu großen Herausforderungen führen: Angehörige wissen nicht, welche Konten existieren, haben keinen Zugriff auf wichtige Unterlagen, laufende Abos verursachen weiter Kosten oder persönliche Erinnerungen bleiben unerreichbar.

Wer sich frühzeitig mit seinem digitalen Nachlass beschäftigt, schafft Klarheit. Für sich selbst – und für die Menschen, die im Ernstfall handeln müssen.

Was bedeutet digitales Erbe überhaupt?

Unter digitalem Erbe oder digitalem Nachlass versteht man alles, was eine Person digital hinterlässt. Dazu gehören nicht nur offensichtliche Dinge wie Social-Media-Profile oder E-Mail-Konten, sondern auch viele Bereiche, die im Alltag schnell übersehen werden.

Zum digitalen Nachlass zählen zum Beispiel E-Mail-Postfächer, Messenger-Dienste, Cloud-Speicher, digitale Fotoalben, Online-Banking-Zugänge, Bezahldienste, Kundenkonten bei Online-Shops, Streaming-Abos, Apps, digitale Verträge, Online-Mitgliedschaften, Webseiten, Blogs, Domains, Online-Shops oder auch Kryptowährungen.

Auch Geräte selbst spielen eine Rolle: Smartphone, Tablet, Laptop, externe Festplatten oder USB-Sticks können wichtige Daten enthalten. Häufig sind sie passwortgeschützt oder über eine Zwei-Faktor-Authentifizierung abgesichert. Dann reichen Benutzername und Passwort allein nicht aus, um auf Inhalte zugreifen zu können.

Digitales Erbe umfasst also sowohl persönliche Erinnerungen als auch Verträge, finanzielle Werte und rechtliche Verpflichtungen.

Warum ist digitale Vorsorge so wichtig?

Ohne klare Regelung müssen Angehörige im Ernstfall oft mühsam herausfinden, welche digitalen Konten, Verträge und Daten überhaupt existieren. Das kostet Zeit, kann emotional belastend sein und führt nicht selten zu Unsicherheit.

Ein Beispiel: Ein Streaming-Abo, ein Cloud-Speicher oder ein Online-Vertrag läuft in der Regel weiter, bis er aktiv gekündigt wird. Wird ein Konto nicht gefunden oder fehlen die Zugangsdaten, können weiterhin Kosten entstehen. Auch Bestellungen, Mitgliedschaften oder Online-Dienste können nach dem Tod Teil des Nachlasses sein.

Noch schwieriger wird es, wenn persönliche Erinnerungen betroffen sind: Familienfotos, Videos, Nachrichten oder Dokumente liegen häufig ausschließlich digital vor. Ohne Zugriff können sie verloren gehen oder für Angehörige unerreichbar bleiben.

Auch finanzielle Werte gehören dazu. PayPal-Guthaben, Online-Banking, Wertpapierdepots, Einnahmen aus digitalen Projekten oder Kryptowährungen sind Teil des Nachlasses. Gerade bei Kryptowährungen ist der Zugriff besonders sensibel: Ohne den sogenannten Private Key oder Zugang zum Wallet kann ein Vermögenswert unter Umständen dauerhaft verloren sein.

Digitale Vorsorge bedeutet deshalb nicht nur, Passwörter aufzuschreiben. Es geht darum, eine Struktur zu schaffen: Was gibt es? Wer darf sich darum kümmern? Und was soll mit den einzelnen Konten und Daten geschehen?

Was passiert rechtlich mit digitalen Konten?

Grundsätzlich gilt: Auch digitale Rechte und Pflichten können Teil des Nachlasses sein. Der Bundesgerichtshof hat bereits 2018 entschieden, dass der Nutzungsvertrag eines sozialen Netzwerks grundsätzlich auf die Erben übergehen kann. Konkret ging es um den Zugang zu einem Facebook-Konto einer verstorbenen Person. Das Urteil machte deutlich: Digitale Inhalte sind nicht automatisch vom Erbe ausgeschlossen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Angehörige immer sofort und problemlos Zugriff erhalten. In der Praxis verlangen Anbieter häufig Nachweise wie Sterbeurkunde, Erbschein, Vollmacht oder andere Dokumente. Manche Plattformen bieten eigene Verfahren an, etwa eine Kontolöschung, einen Gedenkzustand oder einen Nachlasskontakt.

Umso wichtiger ist es, zu Lebzeiten festzulegen, was mit den eigenen digitalen Konten passieren soll – und wer berechtigt ist, sich darum zu kümmern.

Der erste Schritt: Einen Überblick schaffen

Viele Menschen wissen selbst nicht genau, wie viele digitale Konten sie im Laufe der Jahre angelegt haben. Alte E-Mail-Adressen, Shopping-Konten, Apps, Foren, Bonusprogramme, Streamingdienste, Cloudspeicher, Newsletter-Zugänge oder Online-Verträge sammeln sich oft unbemerkt an.

Der erste und wichtigste Schritt ist deshalb eine Bestandsaufnahme. Hilfreich ist eine Übersicht mit allen wichtigen digitalen Zugängen. Dazu gehören:

  • Anbieter oder Plattform
  • Benutzername oder E-Mail-Adresse
  • Art des Kontos oder Vertrags
  • gegebenenfalls Kundennummer oder Vertragsnummer
  • Hinweise zur Zwei-Faktor-Authentifizierung
  • gewünschter Umgang mit dem Konto
  • zuständige Vertrauensperson

Dabei muss nicht jedes alte, ungenutzte Konto bis ins Detail dokumentiert werden. Im Gegenteil: Die Beschäftigung mit dem digitalen Nachlass ist eine gute Gelegenheit, Ordnung zu schaffen. Konten, die nicht mehr genutzt werden, können gelöscht oder gekündigt werden. Wichtig ist dabei: Das Löschen einer App reicht nicht aus. Der zugrunde liegende Dienst oder Vertrag bleibt meist bestehen, bis das Konto beim Anbieter wirklich gelöscht oder gekündigt wurde.

Passwörter sicher hinterlegen

Eine zentrale Frage lautet: Wo und wie sollen Zugangsdaten sicher aufbewahrt werden? Eine einfache Liste kann helfen – sie sollte jedoch nicht offen zugänglich auf dem Computer liegen oder ungeschützt per E-Mail versendet werden. Besser ist es, die Übersicht sicher zu verwahren, zum Beispiel ausgedruckt an einem geschützten Ort, auf einem verschlüsselten Datenträger oder in einem seriösen Passwortmanager.

Wer einen Passwortmanager nutzt, sollte auch den Notfallzugang bedenken. Manche Anbieter ermöglichen es, eine Vertrauensperson zu benennen, die im Ernstfall Zugriff auf den digitalen Tresor beantragen kann. Wichtig bleibt aber: Die Vertrauensperson muss wissen, dass es diese Regelung gibt und wie sie im Ernstfall vorgehen soll.

Besonders aufmerksam sollte man bei Konten mit Zwei-Faktor-Authentifizierung sein. Viele wichtige Dienste senden Sicherheitscodes an ein Smartphone oder nutzen eine Authenticator-App. Wenn Angehörige zwar das Passwort kennen, aber keinen Zugriff auf das Smartphone oder die Authentifizierungs-App haben, kann der Zugang trotzdem scheitern.

Deshalb gehört zur digitalen Vorsorge auch die Frage: Wie kann meine Vertrauensperson im Ernstfall auf mein Smartphone, Sicherheitscodes oder Wiederherstellungsmöglichkeiten zugreifen?

Eine Vertrauensperson bestimmen

Digitale Vorsorge braucht Vertrauen. Denn wer Zugriff auf E-Mails, Fotos, Chats, Dokumente oder Finanzkonten erhält, bekommt Einblick in sehr persönliche Bereiche.

Deshalb ist es sinnvoll, eine Person des Vertrauens zu bestimmen, die sich im Ernstfall um den digitalen Nachlass kümmern darf. Das kann ein Familienmitglied sein, eine enge Freundin oder ein enger Freund – wichtig ist, dass die Person verantwortungsvoll mit sensiblen Informationen umgeht.

Diese Vertrauensperson sollte wissen:

  • dass sie benannt wurde
  • wo die Übersicht der digitalen Konten liegt
  • welche Vollmachten oder Unterlagen vorhanden sind
  • welche Wünsche für einzelne Konten gelten
  • welche Daten besonders vertraulich behandelt werden sollen

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, eine Vertrauensperson schriftlich zu bevollmächtigen und festzulegen, was mit einzelnen Konten und Daten passieren soll. Wichtig ist dabei, dass die Vollmacht auch „über den Tod hinaus“ gilt, wenn die Person auch nach dem Tod handeln soll.

Vollmacht und Testament: Was gehört wohin?

Viele Fragen rund um das digitale Erbe lassen sich über eine Vorsorgevollmacht, eine digitale Vollmacht und ergänzende Regelungen im Testament vorbereiten.

Eine Vollmacht kann regeln, wer sich um digitale Angelegenheiten kümmern darf, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist – zum Beispiel nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit. Soll die Person auch nach dem Tod handeln können, sollte ausdrücklich festgehalten werden, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gilt.

Ein Testament kann zusätzlich festlegen, wie mit dem digitalen Nachlass umgegangen werden soll. Zum Beispiel, wer bestimmte digitale Vermögenswerte erhält, wer Zugriff auf bestimmte Daten bekommen soll oder welche Wünsche für Profile, Fotos oder Online-Projekte gelten.

Wichtig: Zugangsdaten und Passwörter sollten nicht direkt im Testament stehen. Ein Testament kann im Erbfall eröffnet und dadurch für mehrere Personen einsehbar werden. Besser ist eine separate, sichere Passwortübersicht, auf die nur die berechtigte Vertrauensperson zugreifen kann.

Wer unsicher ist, sollte sich rechtlich beraten lassen – besonders dann, wenn es um größere Vermögenswerte, Unternehmen, Kryptowährungen, Online-Shops, Urheberrechte oder komplexe Familienkonstellationen geht.

Was soll gelöscht, archiviert oder weitergeführt werden?

Digitale Nachlassplanung bedeutet nicht nur: „Hier sind meine Passwörter.“ Genauso wichtig ist die Frage, was mit den einzelnen Konten und Daten geschehen soll.

Einige Menschen möchten, dass Social-Media-Profile gelöscht werden. Andere wünschen sich einen Gedenkzustand oder möchten, dass bestimmte Erinnerungen für die Familie erhalten bleiben. Manche Daten sollen vielleicht archiviert werden, andere bewusst nicht.

Hilfreich ist es, für wichtige Bereiche klare Wünsche zu formulieren: E-Mail-Konten: Soll das Postfach durchsucht, archiviert oder gelöscht werden? Gibt es wichtige Verträge oder Unterlagen, die dort zu finden sind?

  • Social Media: Soll das Profil gelöscht, in den Gedenkzustand versetzt oder weitergeführt werden? Gibt es eine Person, die darüber entscheiden soll?
  • Fotos und Videos: Wo sind Erinnerungen gespeichert? Welche Ordner oder Cloud-Dienste sind wichtig? Wer soll Zugriff bekommen?
  • Finanzen: Welche Online-Banking-Zugänge, Depots, Zahlungsdienste oder digitalen Guthaben gibt es? Wo finden Angehörige die nötigen Informationen?
  • Abos und Verträge: Welche Dienste müssen gekündigt werden? Dazu können Streamingdienste, Cloudspeicher, Apps, Software-Abos, Fitness-Apps, Zeitungen, Mobilfunk- oder Energieverträge gehören.
  • Digitale Projekte: Gibt es eine Website, einen Blog, einen Online-Shop, Einnahmen aus Plattformen, Domains oder digitale Inhalte mit Urheberrechten?

Je konkreter die Wünsche formuliert sind, desto leichter können Angehörige handeln.

Besondere Aufmerksamkeit: E-Mail-Konto, Smartphone und Cloud

Ein E-Mail-Konto ist oft der Schlüssel zu vielen anderen digitalen Diensten. Über die E-Mail-Adresse lassen sich Passwörter zurücksetzen, Verträge finden oder Konten identifizieren. Deshalb sollte klar sein, welche E-Mail-Konten wichtig sind und wie im Ernstfall darauf zugegriffen werden kann.

Auch das Smartphone spielt eine zentrale Rolle. Es enthält nicht nur Kontakte, Fotos und Nachrichten, sondern häufig auch Banking-Apps, Authenticator-Apps, TAN-Verfahren oder Passkeys. Ohne Geräte-PIN oder Entsperrmöglichkeit kann der Zugang zu vielen Diensten schwierig werden.

Cloud-Speicher wiederum enthalten oft persönliche Erinnerungen und wichtige Dokumente. Viele Menschen speichern dort Fotos, Scans, Steuerunterlagen oder Familienunterlagen. Wer möchte, dass bestimmte Daten erhalten bleiben, sollte den Speicherort und den gewünschten Umgang damit dokumentieren.

Regelmäßig aktualisieren

Digitale Vorsorge ist keine einmalige Aufgabe. Konten ändern sich, neue Dienste kommen hinzu, alte Verträge werden gekündigt, Passwörter werden aktualisiert, Geräte wechseln.

Deshalb sollte die Übersicht regelmäßig geprüft werden. Ein guter Rhythmus kann einmal im Jahr sein – oder immer dann, wenn sich etwas Wesentliches verändert: ein neues Smartphone, ein neuer Passwortmanager, ein neues Bankkonto, ein neuer Cloudspeicher oder ein wichtiges neues Abo.

Wichtig ist: Die beste Liste hilft nur, wenn sie aktuell ist und im Ernstfall gefunden wird.

Kommerzielle Anbieter: genau hinschauen

Es gibt Unternehmen, die Unterstützung bei der Verwaltung des digitalen Nachlasses anbieten. Das kann auf den ersten Blick entlastend wirken. Dennoch sollte man hier sehr vorsichtig sein.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Sicherheit solcher Anbieter schwer zu beurteilen sein kann und nicht garantiert ist, dass es den Anbieter im Ernstfall noch gibt. Besonders sensibel ist der Umgang mit Passwörtern, Geräten und persönlichen Daten. Diese sollten nicht leichtfertig an Dritte weitergegeben werden. (Verbraucherzentrale.de)

Wer externe Unterstützung nutzen möchte, sollte Leistungsumfang, Kosten, Datenschutz, Sicherheitskonzept und Vertrauenswürdigkeit sehr genau prüfen.

Kleine Schritte reichen für den Anfang

Das Thema digitales Erbe wirkt auf den ersten Blick groß. Viele Menschen schieben es deshalb auf. Dabei muss nicht sofort alles perfekt geregelt sein. Wichtig ist, überhaupt anzufangen.

Ein guter erster Schritt kann sein, die wichtigsten Konten aufzuschreiben: E-Mail, Smartphone, Online-Banking, Cloud, Zahlungsdienste, wichtige Abos und Social Media. Danach kann die Liste Stück für Stück ergänzt werden.

Auch ein Gespräch mit einer Vertrauensperson ist hilfreich. Wer weiß, dass jemand im Ernstfall Bescheid weiß, hat bereits viel gewonnen.

Digitale Vorsorge bedeutet nicht, alles bis ins kleinste Detail zu kontrollieren. Sie bedeutet, Orientierung zu geben. Angehörige sollen nicht raten müssen, was gewünscht gewesen wäre. Sie sollen wissen, wo sie anfangen können.

Fazit: Digitales Erbe ist Teil moderner Vorsorge

Unser digitales Leben ist längst ein fester Bestandteil unseres Alltags. Deshalb gehört auch das digitale Erbe zur persönlichen Vorsorge dazu.

Wer frühzeitig Ordnung schafft, schützt persönliche Daten, vermeidet unnötige Kosten und erleichtert Angehörigen vieles. Eine Übersicht über Konten, sichere Zugangsinformationen, klare Wünsche und eine bevollmächtigte Vertrauensperson können im Ernstfall entscheidend sein.

Digitale Nachlassplanung muss nicht kompliziert sein. Sie beginnt mit einfachen Fragen: Welche Konten habe ich? Wer soll sich darum kümmern? Was soll bleiben, was soll gelöscht werden? Und wo finden meine Angehörigen die nötigen Informationen?

Mitarbeitende unserer Kunden können sich bei Fragen rund um Vorsorge, Pflege und Entlastung im Familienalltag jederzeit an Viva FamilienService wenden. Wir unterstützen dabei, Orientierung zu finden, passende nächste Schritte zu klären und frühzeitig gut vorzusorgen – für sich selbst und für die Menschen, die einem nahestehen.