Im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) werden zum 1. Januar 2017 das neue Begutachtungsverfahren (Neues Begutachtungsassessment, NBA) und die Umstellung von 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade wirksam.
Im Rahmen der Woche der Demenz, die in diesem Jahr vom 19. bis zum 25. September stattfindet, veröffentlichte das ZQP eine Untersuchung, die aufzeigt, dass in Deutschland mittlerweile fast jedes dritte Kind mit einem Demenzfall in der Familie aufwächst.
Wer sein Haus oder seine Wohnung altersgerecht (barrierefrei oder -reduziert) umbauen möchte, weil so die Pflege erleichtert oder erst möglich gemacht wird, kann bei der KfW einen Zuschuss beantragen.
Eltern verbringen jeden Tag eine Stunde und 20 Minuten mit der Betreuung ihrer Kinder “als Hauptaktivität” – zehn Minuten mehr als vor rund zehn Jahren.
Die finanzielle Unterstützung in Form eines zinslosen Darlehens wird von pflegenden Angehörigen, die die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, kaum genutzt.
Für Menschen, die nach längerem Krankenhausaufenthalt oder ambulanter Operation zuhause weiterhin versorgt werden müssen, aber keine Pflegestufe erhalten, weil der Unterstützungsbedarf voraussichtlich keine 6 Monate anhalten wird, wird jetzt eine Versorgungslücke geschlossen.
Das Kindergeld wird im kommenden Jahr erhöht – um 2 Euro pro Monat.
Es gilt zu beachten, dass die Familienkassen bis Ende des Jahres die Steuer-Identifikationsnummer des jeweiligen Kindes und des Elternteils, welches das Kindergeld erhält, benötigt.