Neu ab 1.1.2016: Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

Für Menschen, die nach längerem Krankenhausaufenthalt oder ambulanter Operation zuhause weiterhin versorgt werden müssen, aber keine Pflegestufe erhalten, weil der Unterstützungsbedarf voraussichtlich keine 6 Monate anhalten wird, wird jetzt eine Versorgungslücke geschlossen.

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Ab Januar 2016 Kindergeld mit Steuer-ID-Nummer

Das Kindergeld wird im kommenden Jahr erhöht – um 2 Euro pro Monat. Es gilt zu beachten, dass die Familienkassen bis Ende des Jahres die Steuer-Identifikationsnummer des jeweiligen Kindes und des Elternteils, welches das Kindergeld erhält, benötigt.

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Palliativversorgung wird Regelleistung

Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrags der Pflegeversicherung. Die Krankenkassen sollen Versicherte bei der Auswahl verschiedener Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung besser beraten und somit eine bessere Sterbebegleitung gewährleisten.

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Zinslose Kredite für Pflegezeit werden kaum beansprucht

Mit in Kraft treten des Pflegestärkungsgesetzes Stufe 1 am Anfang dieses Jahres haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine sechsmonatige Pflegezeit und können für diese Zeit, in der sie einen schwer kranken Angehörigen pflegen, einen zinslosen Kredit beantragen.

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