Eltern verbringen jeden Tag eine Stunde und 20 Minuten mit der Betreuung ihrer Kinder “als Hauptaktivität” – zehn Minuten mehr als vor rund zehn Jahren.
Die finanzielle Unterstützung in Form eines zinslosen Darlehens wird von pflegenden Angehörigen, die die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, kaum genutzt.
Für Menschen, die nach längerem Krankenhausaufenthalt oder ambulanter Operation zuhause weiterhin versorgt werden müssen, aber keine Pflegestufe erhalten, weil der Unterstützungsbedarf voraussichtlich keine 6 Monate anhalten wird, wird jetzt eine Versorgungslücke geschlossen.
Das Kindergeld wird im kommenden Jahr erhöht – um 2 Euro pro Monat.
Es gilt zu beachten, dass die Familienkassen bis Ende des Jahres die Steuer-Identifikationsnummer des jeweiligen Kindes und des Elternteils, welches das Kindergeld erhält, benötigt.
Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit der Koalitionsfraktionen eine umfassende Pflegereform verabschiedet, die ab 1. Januar 2017 in Kraft treten soll.
Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrags der Pflegeversicherung. Die Krankenkassen sollen Versicherte bei der Auswahl verschiedener Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung besser beraten und somit eine bessere Sterbebegleitung gewährleisten.
Mit in Kraft treten des Pflegestärkungsgesetzes Stufe 1 am Anfang dieses Jahres haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine sechsmonatige Pflegezeit und können für diese Zeit, in der sie einen schwer kranken Angehörigen pflegen, einen zinslosen Kredit beantragen.