Gute Neuigkeiten: Keine Kürzung des Elterngeldes bei Einmalzahlungen
Für die Dauer der Elternzeit darf bis zu 30 Wochenstunden gearbeitet werden. Das Einkommen während der Elterngeld-Bezugsmonate wird zur Berechnung des Elterngeldes hinzu gezogen, welches nur noch anteilig ausgezahlt wird. Hingegen Sonderzahlungen wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld...