Schlagwort: Familienservice
Viele Berufstätige kümmern sich zu Hause um einen alten oder kranken Menschen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege dürfte bald ein ebenso großes Thema werden wie die Kinderbetreuung. Im Jahr 2030 wird es doppelt so viele Pflegebedürftige geben wie Kinder unter drei Jahren.
Unterhändler einig über Rechtsanspruch auf Pflegezeit
Arbeitnehmer sollen künftig das Recht haben, zur Pflege von Angehörigen eine berufliche Auszeit zu nehmen.
Neue Wege gegen den Fachkräftemangel in MINT-Berufen
Nebst Unis, welche naturwissenschaftliche Studiengänge nur für Studentinnen anbieten, richten sich auch immer mehr Unternehmen mit einer bedürfnisgerichteten familienbewussten Personalpolitik auf die neuen Anforderungen des Arbeitnehmermarktes aus.
Vereinbarkeit von Beruf und Pflege immer wichtiger
Was sich Eltern und Beschäftigte mit Pflegeaufgaben wünschen:
Monetärer Wert der Pflegeleistungen innerhalb der Familien
Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2009 1,62 Milionen pflegebeürftige Menschen zu Hause durch Angehörige gepflegt – allein oder mit Hilfe eines ambulantent Pflegedienstes.
Schnelle Entlastung durch Kinderbetreuungszuschuss
Der Zuschuss zur Kinderbetreuung kann sehr flexibel und individuell eingesetzt werden. Diese Form der Unterstützung ist für den Arbeitgeber relativ kostengünstig und bietet den Beschäftigten ohne zeitlichen Vorlauf und Planungsaufwand direkte und schnelle Entlastung.
Kinder brauchen die Familie und ihre Freunde um glücklich zu sein.
Die gute Nachricht zum Weltkindertag: Die große Mehrheit der Kinder in Deutschland bezeichnet sich selbst als glücklich.
Kinderbetreuung „neue Währung“ bei der Rekrutierung von Bewerbern
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird in Unternehmen immer wichtiger.
Kinderbetreuung mit Au-pair: Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
Den individuellen Bedarf an Kinderbetreuung mit einem Au-pair abzudecken ist für viele Familien eine sinnvolle Form zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Medizinischer Dienst die „Kostenwächter der Kranken- und Pflegekassen“
Neben den Krankenkassen berät der MDK auch die soziale Pflegeversicherung. Denn: Jeder Versicherte, der bei seiner Pflegekasse eine Leistung der Pflegeversicherung beantragt, muss vorher begutachtet werden – konkret prüft der MDK also, ob ein Patient pflegebedürftig ist und, wenn ja, welche...

