Zuschuss für Pflegehilfsmittel beträgt weiterhin 60 Euro
Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn diese Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden der versicherten Person beitragen oder ihr eine selbständigere Lebensführung ermöglichen. Bedingt durch die gegenwärtige Pandemie wurde der Zuschuss...