Schlagwort: Pflege
Der überwiegende Teil der Menschen, die in Deutschland einen Angehörigen oder eine andere Person pflegen oder betreuen, fühlt sich durch die Aufgabe stark belastet.
Aussetzung von Wiederholungsgutachten, Aussetzung von Begutachtungsfristen
Im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) werden zum 1. Januar 2017 das neue Begutachtungsverfahren (Neues Begutachtungsassessment, NBA) und die Umstellung von 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade wirksam.
Woche der Demenz unter dem Leitthema „Jung & Alt bewegt Demenz“
Im Rahmen der Woche der Demenz, die in diesem Jahr vom 19. bis zum 25. September stattfindet, veröffentlichte das ZQP eine Untersuchung, die aufzeigt, dass in Deutschland mittlerweile fast jedes dritte Kind mit einem Demenzfall in der Familie aufwächst.
Mittel für barrierereduzierende Maßnahmen aufgebraucht
Wer sein Haus oder seine Wohnung altersgerecht (barrierefrei oder -reduziert) umbauen möchte, weil so die Pflege erleichtert oder erst möglich gemacht wird, kann bei der KfW einen Zuschuss beantragen.
Zinsloses Darlehen für Familienpflegezeit ein Flop
Die finanzielle Unterstützung in Form eines zinslosen Darlehens wird von pflegenden Angehörigen, die die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, kaum genutzt.
Neu ab 1.1.2016: Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
Für Menschen, die nach längerem Krankenhausaufenthalt oder ambulanter Operation zuhause weiterhin versorgt werden müssen, aber keine Pflegestufe erhalten, weil der Unterstützungsbedarf voraussichtlich keine 6 Monate anhalten wird, wird jetzt eine Versorgungslücke geschlossen.
Das 2. Pflegestärkungsgesetz – was gilt ab wann
Am 13. November 2015 hat der Bundestag das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) beschlossen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Bundestag verabschiedet neue Pflegereform
Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit der Koalitionsfraktionen eine umfassende Pflegereform verabschiedet, die ab 1. Januar 2017 in Kraft treten soll.
Zinslose Kredite für Pflegezeit werden kaum beansprucht
Mit in Kraft treten des Pflegestärkungsgesetzes Stufe 1 am Anfang dieses Jahres haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine sechsmonatige Pflegezeit und können für diese Zeit, in der sie einen schwer kranken Angehörigen pflegen, einen zinslosen Kredit beantragen.
2. Pflegestärkungsgesetz – größte Pflegereform seit Einführung der Pflegeversicherung
Vor wenigen Tagen hat das Kabinett dem Gesetzentwurf zum 2. Pflegestärkungsgesetz zugestimmt und es darüber hinaus für eilbedürftig erklärt.