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Ab Januar 2016 Kindergeld mit Steuer-ID-Nummer

Das Kindergeld wird im kommenden Jahr erhöht – um 2 Euro pro Monat.
Es gilt zu beachten, dass die Familienkassen bis Ende des Jahres die Steuer-Identifikationsnummer des jeweiligen Kindes und des Elternteils, welches das Kindergeld erhält, benötigt.

Das Bundeszentralamt für Steuern versichert einerseits, dass Eltern die ID-Nummern im Laufe des kommenden Jahres noch nachreichen können – andererseits rät der Steuerzahlerbund den Eltern, nicht zu lange zu warten, da sonst die Übermittlung der ID-Nummern vergessen werde könnte. Dies hätte zur Folge, dass die Auszahlung des Kindergelds nicht weiter geführt oder nach dem Jahreswechsel ausgezahltes Kindergeld zurückgefordert wird.

Die ID-Nummern müssen der zuständigen Familienkasse (verlinken) schriftlich übermittelt werden.

Die ID-Nummer des Kindes kann beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn angefordert werden unter Telefon: 0228 4060

Die ID-Nummer des Elternteils befindet sich auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder im Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern.

Weitere Infos unter: http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fachaufsicht/Kindergeldberechtigte/FAQ/KG_Berechtigte_FAQ_IDNr_node.html

Link: https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai377899.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI377902