Entlassmanagement – Seit Oktober 2017 sind Kliniken in der Pflicht, Patienten bei Bedarf zu unterstützen!
Viele Patienten müssen ihre Therapie im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt nahtlos fortsetzen oder haben einen Unterstützungsbedarf in unterschiedlichen Bereichen. Doch es geht nicht nur um die Folgebehandlungen, die Medikamente oder Hilfsmittel, sondern auch um die Frage, ob die (Selbst-)Versorgung zu Hause überhaupt funktioniert. Vor allem alleinstehende, schwerkranke, alte und/oder pflegebedürftige Patienten benötigen kurz- oder längerfristig Unterstützung.
Im Rahmen des Entlassmanagements ist das Krankenhaus gesetzlich verpflichtet, diesen Bedarf abzuwägen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten und zu koordinieren. Ziel ist, die weitere Versorgung der Patienten lückenlos sicherzustellen und die Überleitung in die häusliche Umgebung oder in eine weiterversorgende Einrichtung zu erleichtern.
Welche Leistungen das Entlassmanagement beinhaltet können Sie hier (PDF) nachlesen.