2022: neue Leistungen in der Pflege

Im Juni 2021 hat der Bundestag eine neue Pflegereform beschlossen. Erste Regelungen sind bereits in Kraft, die meisten folgen zum 1. Januar 2022. Das entsprechende Gesetz sieht unter anderem vor, dass Heimbewohner finanziell entlastet und Pflegekräfte besser bezahlt werden sollen.

Neben der Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zielt diese kleine Pflegereform 2021/22 vor allem auch auf die finanzielle Entlastung von Pflegebedürftigen ab.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ambulante Pflege:
    Wird die Pflege zu Hause über einen Pflegedienst organisiert, so steht dafür ab kommendem Jahr etwas mehr Geld zur Verfügung. Die Beträge für die Sachleistung werden generell um 5% erhöht und steigen auf 724 Euro, 1.363 Euro, 1.693 Euro bzw. 2.095 Euro monatlich (Pflegegrad 2 bis 5).
  • Stationäre Pflege:
    Heimbewohner erhalten ab 1. Januar 2022 einen differenzierten Leistungsbetrag („Leistungszuschlag“), der mit der Aufenthaltsdauer im Heim steigt. So übernimmt die Pflegekasse im ersten Jahr 5 % des pflegebedingten Eigenanteils, im darauffolgendem Jahr 25 %, im dritten Jahr 45 % und danach werden 70 % von der Kasse getragen.
  • Kurzzeitpflege:
    Am 1. Januar 2022 wird der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege um 10 % erhöht. Der neue Betrag für die Kurzzeitpflege lautet 1.774 Euro
  • Übergangspflege:
    Ist die Entlassung aus dem Krankenhaus vorgesehen, aber es gibt keinen Platz in der Kurzzeitpflege, der Reha oder keine Möglichkeit der häuslichen Versorgung, können bis zu 10 Tage Übergangspflege im jeweiligen Krankenhaus in Anspruch genommen werden.

 

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