Allgemeine Geschäftsbedingungen der Viva FamilienService GmbH


Geltung und Einbeziehung der AGB
1.1 Für den Geschäftsverkehr zwischen Viva FamilienService GmbH (nachfolgend “Viva FamilienService” genannt), und ihren Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben diese AGB auch dann Gültigkeit, wenn bei einem einzelnen Geschäft nicht gesondert darauf verwiesen wird.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert.
1.4 Diese AGB gelten nachrangig zu einem mit dem Kunden abgeschlossenen Rahmenvertrag oder anderen mit ihm getroffenen Individualvereinbarungen (zusammen nachfolgend “Vertrag” genannt).

Leistungsumfang von Viva FamilienService
2.1 Der Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach den Leistungen, die Viva FamilienService mit ihren Kunden vereinbart hat.
2.2 Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen (nachfolgend “Unternehmen” genannt), das seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (nachfolgend “Klient” genannt) die Inanspruchnahme der Leistungen des Viva FamilienService ermöglichen will, so können die Klienten diese Leistungen nur solange in Anspruch nehmen, wie der mit dem Unternehmen abgeschlossene Rahmenvertrag mit Viva FamilienService besteht.

Gewährleistung und Haftung
3.1 Soweit es um die Vermittlung von Betreuungspersonal, Therapieplätzen oder Einrichtungen geht, schuldet Viva FamilienService lediglich das Bemühen um eine Kontaktvermittlung, nicht den Erfolg. Viva FamilienService haftet nicht, falls keine geeignete Betreuungsperson, Einrichtung oder geeigneter Therapieplatz zur Verfügung steht oder kein Kontakt zustande kommt.
3.2 Viva FamilienService bemüht sich, dafür zu sorgen, dass in den Registrierungen und/oder Profil-Fragebögen der Betreuungspersonen und in der Auflistung der Betreuungsplätze und der Therapieplätze im Rahmen des Lotsendienstes korrekte Angaben gemacht werden. Gleichwohl kann Viva FamilienService dies nicht gewährleisten. Ebenso wenig ist Viva FamilienService verantwortlich für rechtswidrige Handlungen der Betreuungspersonen, der Psychotherapeuten, Psychologen, Sozialpädagogen und weitere Personen, die im Rahmen des Lotsendienstes vermittelt wurden, sowie für technisch begründete Übertragungsverzögerungen oder Ausfälle.
3.3 Eine Haftung von Viva FamilienService für einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch Viva FamilienService oder einen Erfüllungsgehilfen von Viva FamilienService sowie bei Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht). Bei der einfach fahrlässig verursachten Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Ansonsten haftet Viva FamilienService nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Viva FamilienService oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen. Betreuungspersonen und im Rahmen des psychosozialen Lotsendienstes vermittelte Berater/Therapeuten sind keine Erfüllungsgehilfen.

Änderungen der AGB
Viva FamilienService ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden durch Übermittlung der vollständigen neuen Bedingungen per E-Mail unter ausdrücklichem Hinweis auf die Änderungen mitgeteilt, und der Kunde wird um schriftliche Zustimmung gebeten. Kommt es zu keiner Einigung über die Änderungen, werden sich die Parteien binnen eines Monats über die Art und Weise der Forstsetzung der Geschäftsbeziehung verständigen; scheitert diese Verständigung endgültig, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.

Sonstiges
5.1 Diese AGB unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Viva FamilienService GmbH, soweit der Kunde Kaufmann ist.
5.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden die Bedingungen in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine solche Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. In gleicher Weise ist eine etwaige Lücke in den AGB zu schließen.

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