BGH-Beschluss schützt Bewohner vor finanzieller Doppelbelastung bei Heimwechsel

Verlässt ein Bewohner eine stationäre Pflegeeinrichtung, wird ab sofort das Heimentgelt tagesgenau abgerechnet. Damit endet jetzt die Zahlungspflicht eines/r Pflegebedürftigen mit dem Tag der Entlassung, des Umzugs oder des Todes. Bei einem Umzug darf der Verlegungstag nur über die neubezogene Einrichtung erhoben werden.

Mit dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs werden die Rechte von pflegebedürftigen Menschen in Alten- und Pflegeheimen gestärkt (BGH, Urteil v. 04.10.2018, III ZR 292/17). Denn bisher wurden die Kosten bei vorzeitigem Auszug aus der Einrichtung bis zum Ende der Kündigungsfrist in Rechnung gestellt. Pflegebedürftige, die in eine andere Einrichtung wechselten, mussten somit übergangsweise zwei Heimplätze finanzieren und können nun von einem Tag auf den anderen umziehen, ohne zusätzliche Kosten befürchten zu müssen.

Berufstätige Angehörige werden ebenfalls entlastet, da sie einen Umzug, entsprechend ihrer eigenen Kapazitäten, flexibler planen und begleiten können. Der Beschluss reduziert den Zeitdruck und die Sorge um finanzielle Einbußen.

Und womit dürfen wir Sie unterstützen?

Anfragen für Unternehmen
bei Fragen oder Interesse an unseren Dienstleistungen
Tel. 06074 918800

Anrufe aus der Schweiz
Tel. 0800 200 311

info@viva-familienservice.de

Sie finden uns in Frankfurt, Hamburg, München und Berlin.


Kontakt

© by Viva FamilienService | powered by ONE AND O