Update: Lohnersatz für Eltern wird verlängert

Da die Kita- und Schulschließung weiterhin andauert, wurde am 20. Mai 2020 vom Bundeskabinett beschlossen, dass der Lohnersatz von 6 auf bis zu 10 Wochen verlängert wird – und zwar je Elternteil. Alleinerziehende haben bis zu 20 Wochen Anspruch.

Eltern können für bis zu 10 Wochen eine Entschädigung von 67% des monatlichen Nettoeinkommens (bis max. 2.016 Euro) bekommen.

Die Voraussetzungen für den Lohnersatz bleiben unverändert:

  • der/die Arbeiternehmer*in hat Kinder unter 12 Jahren zu betreuen, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann
  • Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben sowie Urlaubstage müssen bereits ausgeschöpft sein.

Der Lohnersatz muss beim Arbeitgeber beantragt werden, der wiederum einen Erstattungsantrag bei der Landesbehörde stellen kann.

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