Praktische Tipps für den Alltag von Alleinerziehenden

Ganz besonders Alleinerziehende haben es im Alltag schwer – egal, ob getrennt, geschieden, verwitwet oder von Beginn an alleinlebend – für alle Ein-Eltern-Familien stellt sich die Frage: Wie bekommt man den Alltag am besten hin ohne dabei selbst auf der Strecke zu bleiben? Mit diesen Tipps möchten wir Ihnen dabei helfen.

Tipps zur Organisation des Alltags:

  • Planen Sie Ihre und die Termine Ihrer Kinder möglichst langfristig. Tragen Sie dazu kontinuierlich alle vereinbarten oder festen Termine in einen Kalender ein. Dazu zählt auch die Abstimmung mit dem anderen Elternteil.

Hinweis: Verwenden Sie einen Online-Kalender, auf den alle an der Betreuung beteiligten Personen zugreifen können.

  • Stellen Sie einen Wochenplan für das Essen auf und kaufen Sie einmal die Woche ein. Nicht über das Essen und Einkaufen nachdenken zu müssen, spart Zeit und Geld.

Hinweis: Kochen Sie gleich eine größere Menge und frieren Sie das Essen dann portionsweise ein.

  • Suchen Sie sich Unterstützung im Alltag. Knüpfen Sie Bekanntschaften mit anderen Alleinerziehenden und betreuen Sie abwechselnd die Kinder. Auch Großeltern, Angehörige, Freunde oder Nachbarn können bei der Kinderbetreuung helfen.

Hinweis: Eine Möglichkeit ist das Hilfsangebot von Wellcome. Hier erhalten Sie an ein bis zwei Tagen die Woche Unterstützung durch Ehrenamtliche.

  • Mindestens einen Abend pro Woche sollten Sie für sich reservieren, ohne To Dos abzuarbeiten. Sind Ihre Kinder beim anderen Elternteil oder beim Babysitter, treffen Sie sich mit Freunden und genießen Sie die Zeit für sich.

Tipps zur Vereinbarkeit von Kind, Job & Gesundheit:

  • Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr. Alleinerziehende werden bei der Vergabe der Plätze oft bevorzugt.

Hinweis: Die Kitas haben unterschiedliche Schließzeiten, z. B. für Sommerferien, Brückentag oder Fortbildungen. Haben Sie das bereits bei der Auswahl der Kita im Hinterkopf.

  • Ist Ihr Kind krank, können Sie 20 Arbeitstage Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Ab drei Kindern sind es 50 Tage. In dieser Zeit gilt Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung von bis zu 70% des Bruttogehalts (§ 45 SGB V).
  • Sind Sie selbst krank und haben Kinder, die jünger als zwölf Jahre alt sind, haben Sie im Krankheitsfall eventuell Anspruch auf eine Haushaltshilfe.
  • Es gibt die Möglichkeit einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur, hier steht Ihre Gesundheit im Mittelpunkt. Sie haben für die Zeit der Kur einen Anspruch auf eine Familienpflegerin, die das Kind zu Hause versorgt. Ist die Betreuung Ihres Kindes nicht möglich, können Sie es mit Genehmigung der Krankenkasse als Begleitperson mitnehmen. Die Kosten für Kinder bis 12 Jahre tragen die Krankenkassen.

Tipps zur finanziellen Entlastung:

  • Bei der „Bundesstiftung Mutter und Kind– Schutz des ungeborenen Lebens“ können Schwangere in Notlagen unbürokratisch finanzielle Zuschüsse beantragen, die nicht auf die Sozialleistungen angerechnet werden.
  • Das Kindergeld in Höhe von 204 Euro wird in voller Höhe an den Elternteil gezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt.
  • Beim Kinderzuschlag, der Geringverdiener gezielt entlasten soll, wird in der Berechnung ein höherer Grundbedarf für den Elternteil festgelegt, da von höheren Kosten für die Haushaltsführung ausgegangen wird.
  • Zur Unterstützung der Kinder von Geringverdienern gibt es Leistungen für Bildung und Teilhabe. Das sind Zuschüsseund Kostenübernahmen von zum Beispiel Schulausflügen, Klassenfahrten und persönlicher Schulbedarf.
  • Die Betreuungskosten für die Kita, Tagesmutter oder den Hort werden unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Ansprechpartner sind die Jugendämter. Zudem können Sie bis zum 14. Lebensjahres Ihres Kindes die Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
  • In der Lohnsteuererklärung können Sie den sogenannten Entlastungsbetrag steuerlich geltend machen. Dieser beträgt für Alleinerziehende 1.908 Euro. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Freibetrag um weitere 240 Euro je Kind.

Hinweis: Für die Jahre 2020 und 2021 wird dieser Steuerfreibetrag auf 4.008 Euro erhöht. Damit wird die besondere Belastung Alleinerziehender aufgrund der COVID-19-Pandemie berücksichtigt.

  • Besteht ein Anspruch auf Unterhalt, der dazu verpflichtete Elternteil kommt den Zahlungen aber nicht nach, springt das Jugendamt mit einem sogenannten Unterhaltsvorschuss.
  • Es finden sich günstige Angebote für den Familienurlaub: Wohlfahrtsverbände oder gemeinnützige Organisationen bieten zahlreiche Ferienmöglichkeiten an. Es gibt spezielle Angebote für Alleinerziehende sowie Zuschüsse.

Tipps zum Austausch mit Gleichgesinnten:

  • In Online Gruppen, wie z. B. Facebook Gruppen kann man sich mit anderen Alleinerziehenden austauschen oder auch Alleinerziehende aus der Region kennenlernen.
  • kidsgo hat spezielle Kursangebote und Treffen für Alleinerziehende zusammengestellt. Beim Kontakte knüpfen helfen auch die Beratungsstellen der Caritas und der SkF. In den Gesprächsgruppen vom VAMV erhalten Alleinerziehende praktische Hilfe.
  • Die Caritas bietet den Kurs Kinder im Blick an: ein praxisorientiertes Training, in dem Sie alltagstaugliche Kompetenzen für den Umgang mit sich selbst, dem Kind und dem anderen Elternteil erwerben können.

Und womit dürfen wir Sie unterstützen?

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