Elterngeldreform – Änderungen ab 1. September 2021

Durch die Elterngeldreform soll die Flexibilität gesteigert, die Partnerschaftlichkeit unterstützt und die Bürokratie vereinfacht werden.

Die neuen Richtlinien gelten für Eltern, deren Kinder ab dem 1. September 2021 geboren werden.

Folgende Änderungen treten in Kraft:

Mehr Teilzeitmöglichkeiten: statt bisher 30 Wochenstunden Arbeit, wird die zulässige Arbeitszeit auf 32 Wochenstunden erhöht.

– Der Partnerschaftsbonus wird flexibler: Eltern in Teilzeit können zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten (zuvor 25 – 30 Wochenstunden).

– Bei einer Frühgeburt (sechs Wochen oder früher vor dem errechneten Geburtstermin) erhalten Eltern zusätzliche Elterngeldmonate (max. vier Monate).

– Die Einkommensgrenze für den Elterngeldbezug wird auf 300.000 Euro/Jahr herabgesetzt (vorher 500.000 Euro im Jahr). D.h. Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, können Elterngeld erhalten. Für Alleinerziehende liegt die Grenze nach wie vor bei 250.000 Euro/Jahr.

Die wichtigsten Informationen zum Elterngeld finden Sie unter folgendem Link: https://www.dein-viva.de/angebot/elternzeit-elterngeld/

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