SAPV: die spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Schwerstkranke Menschen, deren Lebenszeit begrenzt ist und die zu Hause oder im Pflegeheim betreut werden, haben bei besonders aufwendiger Versorgung Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Ziel ist, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen oder familiären Umgebung ermöglichen.
Hinweis: Hier geht es zu unserem Artikel „Begleitung von Menschen in der letzten Lebensphase“
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf SAPV haben Versicherte, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, dass dadurch ihre Lebenserwartung begrenzt ist und sie eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, die nach den palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Erfordernissen erbracht werden kann..
Kriterien für eine Aufnahme in die spezialisierte Palliativversorgung ist ein komplexes Symptomgeschehen, wie Schmerzen, Unruhe, Angst, Atemnot, Übelkeit, Erbrechen.
Was sind die Leistungen?
Ein speziell geschultes Team (PCT= Palliativ Care Team= Palliativteam) ist 24 Stunden erreichbar. Im Bedarfsfall kommt die Pflegefachkraft vor Ort und berät, unterstützt und lindert Symptomlasten. Im Hintergrund ist immer ein Palliativarzt erreichbar, welcher hinzugezogen werden kann.
Inhalte bzw. Aufgaben der SAPV sind zum Beispiel:
- Koordination der palliativmedizinischen und -pflegerischen Versorgung unter Einbeziehung aller, die den schwerstkranken Menschen versorgen und begleiten. Ein SAPV Team führt keine pflegerische Versorgung durch. Wenn eine pflegerische Versorgung nötig ist, kann das Palliativteam einen Pflegedienst mit implementieren
- Symptomlinderung
- Apparative palliativmedizinische Behandlung z.B. Schmerzpumpen zum individuellen Abrufen eines Schmerzmittels oder einer Kombination von Schmerzmitteln. Dazu gehört auch die Anleitung im Umgang mit dieser Schmerzpumpen
- Aufstellen und Führen, sowie erläutern eines Behandlungsplans/ Medikamentenplanes
- Ruf-, Notfall- und Kriseninterventionsbereitschaft rund um die Uhr
- Beratung, Anleitung und Begleitung des schwerstkranken Menschen und seiner Angehörigen
- Beratung der betreuenden Leistungserbringer wie z.B. Pflegedienste
- Psychosoziale Unterstützung
Wer finanziert die SAPV?
Seit April 2007 ist die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Der schwerstkranke Mensch muss für die SAPV keine Zuzahlung leisten. Für Hilfsmittel und Medikamente, die im Rahmen der SAPV verordnet werden, fallen allerdings Zuzahlungen an. Rezepte werden über das Palliativteam ausgestellt.
Auch private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten, zumindest aber den Betrag, den auch die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt. Privatversicherte sollten sich die Kostenübernahme vorher genehmigen lassen.
Der Hausarzt kann weiter mit in der Versorgung bleiben, wenn dies Patienten dies wünschen. Zusätzlich ist es oft eine gute Kombination, wenn ein Ambulanter Hospizdienst mit im Boot ist, um multiprofessionell zu versorgen.
Wie kann man die Leistungen beantragen?
Der Antrag erfolgt über einen Krankenhausarzt oder einen niedergelassenen Fach- oder Hausarzt. Es ist auch möglich, ein SAPV-Team für eine Beratung verordnen zu lassen. Somit lassen sich erste Ängste und Bedenken nehmen. Das Team durfte den Patienten schon kennenlernen, Daten aufnehmen und kann somit bei Bedarf schneller in die Versorgung einsteigen.
Adressen von SAPV-Teams finden Sie im Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung Deutschland.
Hinweis: Es ist nicht immer gewährleistet, dass der sterbende Mensch zu Hause in seiner Umgebung verbleiben kann. Wenn die Situation aufkommt, dass zu viele Symptome entstehen, mit denen die Zugehörigen nicht mehr umgehen können, kann es sein, dass der Sterbende auf einer Palliativstation oder in einem stationären Hospiz besser aufgehoben ist.
In diesen Settings darf der Zugehörige abgeben und einfach nur da sein, als Ehefrau, Ehemann, Kind….es muss sich nicht mehr um die medizinische, pflegerische Versorgung gekümmert werden.
Gibt es Unterschiede in den Bundesländern?
Die SAPV Teams unterscheiden sich je nach Bundesland in Ihrer Struktur. In manchen Bundesländern fahren die Pflegekräfte komplett alleine ihre Touren und der/die Arzt/Ärztin führt seine Aufnahme alleine durch. Das kann dazu führen, dass am Aufnahmetag zwei separate Besuche durch das PCT stattfinden: einmal durch den Arzt und einmal durch die Pflegekraft. Die Pflegekraft bespricht die erhaltenen Medikamente, erläutert die Anwendung und klärt allgemein über die pflegerischen Aspekte in der Palliativversorgung auf. Andere PC-Teams fahren überwiegend zu zweit raus, also Arzt und Palliativfachkraft.