Begleitung von Menschen in der letzten Lebensphase

Zu wissen, dass ein geliebter Mensch bald von uns gehen wird, stürzt einen in tiefe Trauer, Angst und Bewegungslosigkeit. Aber wie soll man sich verhalten, wenn man weiß, dass die Zeit begrenzt ist und das Unvermeidliche kommen wird? Welche Herausforderungen gilt es für diese letzte Lebensphase zu meistern, welche Entscheidungen müssen getroffen werden und wer kümmert sich um den Sterbenden?

Palliativ Care: Versorgung von Menschen am Lebensende

Die Palliativversorgung hat das Ziel, dass Sterbende möglichst frei von Schmerzen, Atemnot und Angst ihr Leben in Würde beenden können. Nicht mehr die Heilung und Lebensverlängerung steht im Mittelpunkt, sondern der bestmögliche Erhalt der Lebensqualität. Auch die Angehörigen und Freunde werden miteinbezogen, bei Bedarf unterstützt und über die letzte Lebensphase aufgeklärt.

Der Begriff Palliativ stammt vom lateinischen Wort „palliare“ und bedeutet „mit einem Mantel umhüllen“.

Die Palliativversorgung besteht aus mehreren Säulen, die ineinander greifen:

  • Palliativmedizin: Ziel der medizinischen Versorgung ist es, Schmerzen und andere krankheitsbedingte Symptome so weit wie möglich zu lindern und damit die Lebensqualität bis zuletzt zu erhalten.
  • Palliativpflege: Die Fachpflegekräfte in der Hospiz- und Palliativarbeit sind eigens ausgebildet und besitzen spezielle Kenntnisse, um auf die besonderen Bedürfnisse und Anforderungen sterbender Menschen angemessen eingehen zu können.
  • Hospizarbeit: Die psychosoziale Begleitung gehört zu den Kernkompetenzen der Hospizarbeit und stellt den Schwerpunkt der Arbeit ehrenamtlicher Hospizbegleiter*innen dar. Zu den Tätigkeiten gehören z. B. Spaziergänge, Gespräche, Unterstützung im Haushalt oder Gesellschaft für den Patienten, wenn die Angehörigen eine Auszeit brauchen oder etwas erledigen müssen. Sie helfen den Betroffenen und ihren Familien mit dieser belastenden Situation umzugehen.
  • Spirituelle Begleitung: Im Angesicht der Endlichkeit haben viele Sterbende das Bedürfnis Fragen nach dem Sinn von Leben und Tod, dem Sterben und dem Danach zu stellen. Die Auseinandersetzung mit diesen Fragen ist eine Aufgabe des gesamten Behandlungsteams.

Welche Versorgung und Sterbeorte gibt es?

Fragt man Menschen, wo sie sterben möchten, äußern etwa 95% den Wunsch zu Hause sterben zu können. Mit der richtigen Palliativversorgung ist das möglich: Immer mehr ambulante Pflegedienste bieten die Palliativpflege durch examinierte Pflegekräfte mit der Zusatzausbildung „Palliative Care“ an. Alternativ gibt es die Allgemeine Ambulante Palliativversorgung (AAPV) und die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV). Die AAPV betreut schwerstkranke Menschen mit einer nicht mehr heilbaren Erkrankung, sowie die Angehörigen. Zu den Aufgaben gehört die pflegerische, ärztliche und psychosoziale Betreuung. Kann keine Symptomkontrolle erzielt werden oder ist die Versorgungssituation besonders aufwendig, kommt die SAPV in Frage.

Eine ambulante Palliativversorgung wird durch den ambulanten Hospizdienst ergänzt. Die Mitarbeiter*innen kommen zu den Palliativpatient*innen nach Hause und widmen sich dort der psychosozialen Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen. Sie leisten keine pflegerische oder medizinische Versorgung, sondern begleiten bei Spaziergängen, führen Gespräche und unterstützen im Haushalt.

Viele Krankenhäuser haben eine Palliativstation speziell für Menschen, die an einer unheilbaren Erkrankung und unter Symptomen wie z.B. Schmerzen, Übelkeit und Atemnot leiden. Der Aufenthalt auf einer Palliativstation ist zeitlich begrenzt (durchschnittlich 10-12 Tage). Ziel ist es Schmerzen und Symptome zu lindern und den Patienten auf die Rückkehr nach Hause vorzubereiten. Dort erfolgt dann die weitere Unterstützung durch ambulante Teams. Krankenhäuser ohne Palliativstation sichern die Versorgung durch einen Palliativdienst.

Können Sterbende nicht ausreichend zu Hause versorgt werden, eine Krankenhausbehandlung ist aber nicht notwendig oder gewünscht, kann die Aufnahme in einem stationären Hospiz erfolgen. Alles, was Krankenhaus-Atmosphäre schafft, wird in einem Hospiz möglichst vermieden – bis auf die für den Sterbenden notwendige medizinische und pflegerische Ausstattung. Eine ganzheitliche Pflege und Versorgung wird durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in Zusammenarbeit mit palliativmedizinisch erfahrenen (Haus-)Ärztinnen und Ärzten gewährleistet. In einem Hospiz arbeiten interdisziplinäre Teams, bestehend aus Pflegepersonal, Ärzten, Sozialarbeitern, Psychologen, Psycho- und Physiotherapeuten, freiwilligen Begleitern und Vertreter aller Glaubensrichtungen.

Begleitung auf der letzten Reise: Herausforderungen für Angehörige

Einen Sterbenden zu begleiten ist alles andere als einfach. Es ist vielleicht Hilflosigkeit, Überforderung, Schmerz, Angst und Trauer. Es ist die Zeit, in der man nicht mehr um das Überleben kämpft, sondern die verbleibende Zeit mit so viel Lebensqualität wie möglich füllt. Es ist die Zeit Abschied zu nehmen, dem Sterbenden die Hand zu reichen und ihn auf der letzten Reise zu begleiten. Fast niemand ist für die Sterbebegleitung ausgebildet. Es gibt aber Kurse, wie die „Letzte Hilfe Kurse“, die Wissen und Orientierung vermitteln. Die Mut geben und Ängste nehmen.

Eine wichtige Fähigkeit ist das Zuhören. Zuhören, um herauszufinden, wie Sterbende ihre verbleibende Zeit verbringen möchten. Es bedarf eines gewissen Feingefühls, um die „letzten Angelegenheiten“ zu klären: Gibt es Dinge, die noch nicht geklärt sind und die der Sterbende noch verarbeitet muss? Gibt es eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und ein Testament? Gibt es Wünsche, wie die Beerdigung aussehen soll?

Welche Auszeiten vom Beruf gibt es für Angehörige?

Um einen Angehörigen in der letzten Lebensphase zu begleiten und würdig Abschied nehmen zu können, gibt es die Möglichkeiten einer vollständigen oder teilweisen Freistellung von der Arbeit von bis zu drei Monaten. Dieser rechtliche Anspruch gilt ab einer Firmengröße von 15 Mitarbeitern und muss zehn Arbeitstage vor Beginn der Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber angezeigt werden. Zur finanziellen Unterstützung gibt es die Option ein zinsloses Darlehen über das BAFzA aufzunehmen. Eine Pflege in häuslicher Umgebung ist keine Voraussetzung. Auch wenn der Angehörige in einem Hospiz oder Krankenhaus ist, hat man die Möglichkeit der Freistellung.

 

Einen sterbenden Menschen zu begleiten stellt Angehörige vor eine große psychische Belastung. Bei der TelefonSeelsorge finden Sie kostenlos und rund um die Uhr ein offenes Ohr, sowohl online als auch telefonisch unter 0800/1110111 , 0800/1110222 oder 116 123

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