Palliativversorgung wird Regelleistung
Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrags der Pflegeversicherung. Die Krankenkassen sollen Versicherte bei der Auswahl verschiedener Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung besser beraten und somit eine bessere Sterbebegleitung gewährleisten.