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Kostenlose Pflege von Angehörigen zahlt sich aus

Auch Privatpersonen haben einen Anspruch auf Rentenbeiträge von der Pflegekasse.

Für Privatpersonen, die mehr als 14 Stunden in der Woche leisten, muss die Pflegekasse Rentenbeiträge abführen. Doch der Nachweis dieser Mindeststunden gestaltet sich in der Praxis oft schwierig, zumindest wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen nicht die entsprechende Bescheinigung ausstellt. Das Hessische Landessozialgericht ist den hilfsbereiten Angehörigen nun zur Seite gesprungen. Nach einem aktuellen Urteil reicht es aus, dass sie ihren Aufwand in einem Pflegetagebuch notieren (AZ.: L1KR72/11).

Künftig müssen sich die geforderten 14 Stunden in der Woche nicht einmal mehr auf einen einzigen Pflegefall beschränken. Stattdessen können die Zeiten, die für die Pflege von zwei oder mehr Pflegebedürftigen benötigt werden, zusammengerechnet werden.

Quelle: FAZ 09.10.13