Elterngeld-Regeln werden gelockert
Eltern sollen wegen der Corona-Krise keine Nachteile beim Elterngeld haben. Daher hat die Bundesregierung eine kurzfristige Anpassungen geplant.
Folgende Regelungen sollen gesetzlich geändert werden:
– Eltern, die in systemrelevanten Berufen tätig sind, bekommen die Möglichkeit, ihre Elterngeldmonate aufzuschieben, wenn sie derzeit früher als geplant in den Job zurückkehren müssen.
– Der Partnerschaftsbonus – eine zusätzliche Leistung, die Mütter und Väter bekommen, die gleichzeitig Teilzeit arbeiten – geht nicht verloren, wenn aufgrund der Corona-Krise mehr oder weniger gearbeitet wird.
– Der Bezug von Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I wegen Corona wird das Elterngeld nicht reduzieren und fließt auch bei der späteren Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind nicht mit ein.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf dem Familienportal der Bundesregierung: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld.
Zudem hat die Bundesregierung für Familien mit kleinem Einkommen einen Notfall-Kinderzuschlag und einen Entschädigunganspruch für den Verdienstausfall für Eltern wegen der Kita- und Schulschließunng, verabschiedet.
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