Lohnersatz wegen Kita- und Schulschließung

Für viele Familien sind Verdienstausfälle derzeit eine existenzielle Sorge. Um Eltern mit betreuungspflichtigen Kindern finanziell weiter zu unterstützen hat die Bundesregierung zum 30. März den Lohnersatz wegen Kita- und Schulschließung beschlossen.

Eltern können für bis zu 6 Wochen eine Entschädigung von 67% des monatlichen Nettoeinkommens ( bis max. 2.016 Euro) bekommen.

Voraussetzung für den Lohnersatz ist,

  • dass der/die Arbeiternehmer*in Kinder unter 12 Jahren zu betreuen hat, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann,
  • dass Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben sowie Urlaubstage bereits ausgeschöpft sind.

Der Lohnersatz muss beim Arbeitgeber beantragt werden, der wiederum einen Erstattungsantrag bei der Landesbehörde stellen kann. Weitere Informationen zu den arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammengestellt: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html.

Zudem hat die Bundesregierung für Familien mit kleinem Einkommen einen Notfall-Kinderzuschlag verabschiedet. Auch die Elterngeldregelungen hat die Bundesregierungen wegen der Corona-Ausnahmesituation angepasst.

Wenn Sie sich fragen, wie Sie Home Office und Kinderbetreuung unter einen Hut bekommen, finden Sie hier gute Vorschläge und Tipps.

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