Lockdown-Verlängerung: Erneute Belastung für arbeitstätige Eltern

Der Lockdown ist verlängert worden: Kitas und Schulen bleiben weitestgehend bis Ende Januar geschlossen. Berufstätige Eltern stehen weiterhin vor der schwierigen Herausforderung, Beruf und Familie im Homeoffice mit der Kinderbetreuung und Homeschooling zu vereinbaren.

Um die Eltern zu entlasten, wurden die von der Bundesregierung im vergangenen Jahr beschlossenen Maßnahmen bis zum 31. März 2021 verlängert:

– Der Entschädigungsanspruch bei behördlich angeordneten Schul- und Kitaschließungen wird vom Arbeitgeber gezahlt, der einen Erstattungsantrag beim Staat stellen kann.

– Die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag (205 Euro/Monat seit 1. Januar 2021) wurden aufgeweicht, sodass mehr Familien Anspruch haben.

– Flexibilisierung beim Elterngeld, damit mögliche Verdienstausfälle z. B. durch Kurzarbeit das Elterngeld nicht beeinträchtigen.

Darüber hinaus wurde das Kinderkrankengeld erneut erhöht. Pro Elternteil gibt es zu den gesetzlichen 10 Tagen für das Jahr 2021 10 weitere Tage. Alleinerziehende haben Anspruch auf 20 zusätzliche Tage. 

Außerdem sollen Eltern, die aufgrund einer fehlenden Betreuung ihrem Job nicht nachgehen können, Corona-Sonderurlaub nehmen dürfen. Die Entschädigungsleistung beträgt  67% des Nettogehalts (max. 2.016 Euro monatlich). Ein Anspruch besteht für max. 10 Wochen je Elternteil (Alleinerziehende 20 Wochen). Die Eltern müssen jedoch einen Nachweis erbringen, dass es definitiv keine „zumutbare Betreuungslösung“ gibt. Findet bspw. eine Notbetreuung in der Kita statt oder ist ein Elternteil im Homeoffice, besteht kein Anspruch.

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